Im Jahr 2023 finden die Schöffenwahlen für die Wahlperiode 01.01.2024 bis 31.12.2028 statt. Die Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel hat hierzu eine Vorschlagsliste aufzustellen. Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nur von Deutschen versehen werden (§ 31 Gerichtsverfassungsgesetz - GVG). Jedermann und Vereinigungen jeder Art können jeden, der diese Voraussetzung erfüllt, zur Aufnahme in die Vorschlagsliste der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel benennen; Selbstbenennungen sind zulässig.
Einwohner der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel, die Interesse an der Ausübung dieses Ehrenamtes haben, können bis zum Freitag, dem 31. Mai 2023 unter Angabe von Geburtsname, Familienname, Vorname, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Beruf, während der Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung Uhlstädt-Kirchhasel, Jenaische Straße 90, 07407 Uhlstädt-Kirchhasel,
| Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag: | 08:00 - 13:00 Uhr |
| (außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung) | |
die Aufnahme in die Vorschlagsliste der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel beantragen. Unsere Mitarbeiterin Frau Schaubitzer steht für allgemeine Informationen und individuelle persönliche Beratung zum Schöffenamt zu den o.g. Zeiten zur Verfügung. Des Weiteren finden Sie aktuelle Informationen, sowie die Musterformulare für die Aufnahme in die Vorschlagsliste auf unserer Homepage.
Telefon: 036742-67065
E-Mail: jugendbeauftragter@uhlstaedt-kirchhasel.de
Dietzel
Bürgermeister