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Uhlstädt-Kirchhaseler Anzeiger
Ausgabe 3/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Erweiterung Firmensitz Queller-Bau GmbH“ im OT Niederkrossen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.03.2023, Beschlussnr.:209/2023, den Planentwurf für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Erweiterung Firmensitz Queller-Bau GmbH“ im Ortsteil Niederkrossen (Planungsstand März 2023) bestehend aus Planzeichnung und Begründung mit Anlagen gebilligt und die Durchführung der Offenlage und der Beteiligung der Behörden, der Nachbargemeinden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Ziel der Planung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Firmensitzes der Queller-Bau GmbH.

Der Planentwurf und dessen Begründung mit Anlagen liegen vom

11.04. - 10.05.2023

in der Bauverwaltung der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel, OT Uhlstädt, Jenaische Straße 90, 07407 Uhlstädt-Kirchhasel während der Dienststunden

montags

von 8.00 bis 12.00 Uhr

dienstags

von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

donnerstags

von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr

freitags

von 8.00 bis 13.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht und Kenntnisnahme öffentlich aus.

Während dieser Auslegung können Bedenken und Anregungen zum Entwurf schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht sowie Auskünfte zum Inhalt verlangt werden.

Hinweise:

Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist andernfalls nicht möglich.

Bei der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Planverfahrens eingewilligt.

Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates beraten und entschieden.

Es wird gem. § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Planes nicht von Bedeutung ist.

Zusätzlich sind der Planentwurf und Begründung mit Anlagen gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB auf der Internetseite der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel unter www.uhlstaedt-kirchhasel.de -> Aktuelles -> Nachrichten aus der Verwaltung abrufbar.

Uhlstädt-Kirchhasel, den 22.03.2023

Dietzel

Bürgermeister

Anlage

Der beiliegende Übersichtsplan stellt die Lage des Geltungsbereiches dar und dient der allgemeinen Information.

Daten aus ALKIS