Schälschaden an Fichte im Winter / Autor ThüringenForst
Inventur 2025 startet jetzt!
Seit 1994 werden im Freistaat Thüringen flächendeckend in allen Waldeigentumsformen Daten zur Verbiss- und Schälentwicklung im dreijährigen Turnus erhoben. Diese Daten bilden eine Grundlage des forstlichen Gutachtens, welches nach § 32 (1) Thüringer Jagdgesetz (THJG) von der unteren Forstbehörde als Fachbeitrag zur Dreijahresabschussplanung des Rot-, Dam-, Muffel- und Rehwildes stichprobenhaft erstellt und an die unteren Jagdbehörden weitergeleitet wird.
Die Erstellung der Forstlichen Gutachten ist eine gesetzlich verankerte, hoheitliche Aufgabe, welche ThüringenForst übertragen ist. Das Aufnahmedesign ist ein festes Raster von landesweit 150 ha Quadraten (1.225 Meter mal 1.225 Meter), in denen die Probeflächen liegen. Die Probefläche dient zur Aufnahme der Verbiss- und Schälbelastung.
Die Forstämter bewerten landkreisweise die erhobenen Inventurdaten und beziehen weitere Hinweise in die Erstellung des forstlichen Gutachtens zur Abschussplanung mit ein. Diese Hinweise können u.a. die Verjüngungsentwicklung auf Schadflächen, die wildbezogenen Aussagen aus dem Forstschutzmeldewesen der letzten zwei Jahre sowie die Verjüngungsentwicklung in gezäunten Flächen sein.
Im Vorfeld werden Jagdgenossenschaften und Waldbesitzende über Veröffentlichungen in den Amtsblättern informiert. Die Außenaufnahmen starten derzeit und werden bis Ende Mai andauern. Falls für Grundeigentümer von Waldflächen oder für Jagdausübungsberechtigte sowie Jagdgenossenschaften Interesse am Ablauf oder der Durchführung des Verfahrens besteht, melden Sie sich bitte direkt beim Forstamt Neustadt/ Orla Telefon 036 481 - 24 86.
Bis zum Oktober erstellt jedes Forstamt für den jeweiligen Amtsbereich eine interne Auswertung und Bewertung der Ergebnisse der Verbiss- und Schälinventur mit einer kurzen Stellungnahme.
Thüringer Forstamt Neustadt/ Orla
Karl Liebknecht Straße 2
07806 Neustadt an der Orla
Telefon 036 481 - 24 86