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Uhlstädt-Kirchhaseler Anzeiger
Ausgabe 3/2025
Sonstige Informationen
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Sonstige Informationen

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Fäkalentsorgung findet wie folgt statt:

Schloßkulm

02.04.2025

Der Zweckverband oder der von ihm beauftragte Abfuhrunternehmer räumt die Grundstückskläranlagen und fährt den Fäkalschlamm mindestens einmal pro Jahr ab. Den Vertretern des Zweckverbandes und

ihren Beauftragten ist ungehindert Zutritt zu den Grundstücksentwässerungsanlagen zu gewähren.

Einen unverbindlichen Tourenplan für das Jahr 2025 entnehmen Sie auch unserer Homepage:

http://www.zwa-slf-ru.de/service/entsorgungstermine

Grundstückseigentümer, die eine Auflage zur Stilllegung ihrer Kleinkläranlage erhalten haben, bitten wir um rechtzeitige Vereinbarung eines gesonderten Temins für die letzte Entleerung.

Aus arbeitsorganisatorischen Gründen muss die Anmeldung bis spätestens zwei Wochen vor dem beabsichtigten Abfuhrtermin erfolgen. Dies gilt auch für zusätzlich notwendige Entsorgungen.

Grundstückseigentümer mit einer vollbiologischen Kläranlage müssen die in Absprache mit der Wartungsfirma notwendige Leerung ebenfalls bei uns gesondert anmelden.

Wir bitten um die Veröffentlichung dieser Termine und des Textes.

Mit freundlichen Grüßen

Matschke

AL Abwasser

Ausführliche Informationen zur Anwendung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. dem Thüringer Datenschutzgesetz (ThiirDSG) sowie die Informationen zu den Artikeln 13 und 14 der DSGVO finden Sie auf unserer Internetseite www.zwa-zif-ru.de.