Schloßkulm | 30.04.2019 |
Der Zweckverband oder der von ihm beauftragte Abfuhrunternehmer räumt die Grundstückskläranlagen und fährt den Fäkalschlamm mindestens einmal pro Jahr ab. Den Vertretern des Zweckverbandes und ihren Beauftragten ist ungehindert Zutritt zu den Grundstücks-entwässerungsanlagen zu gewähren.
Einen unverbindlichen Tourenplan für das Jahr 2019 entnehmen Sie auch unserer Homepage:
http://www.zwa-slf-ru.de/zwa/abwasser/entsorgung/
Grundstückseigentümer, die eine Auflage zur Stilllegung ihrer Kleinkläranlage erhalten haben, bitten wir um rechtzeitige Vereinbarung eines gesonderten Temins für die letzte Entleerung.
Aus arbeitsorganisatorischen Gründen muss die Anmeldung bis spätestens zwei Wochen vor dem beabsichtigten Abfuhrtermin erfolgen. Dies gilt auch für zusätzlich notwendige Entsorgungen.
Mit freundlichen Grüßen
Matschke
AL Abwasser