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Uhlstädt-Kirchhaseler Anzeiger
Ausgabe 4/2023
Amtlicher Teil
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Änderung Hauptsatzung

Öffentliche Bekanntmachung

der 4. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel

Auf Grund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 05.10.2022 (GVBl. S. 414, 415) hat der Gemeinderat der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel in seiner Sitzung am 21.03.2023 folgende 4. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel beschlossen:

§ 1 - Änderungen

(1) § 6 wird wie folgt ersetzt:

§ 6

Einwohnerfragestunde und -versammlung

(1) Bei öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates soll den Einwohnern Gelegenheit gegeben werden, Fragen zu gemeindlichen Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Gemeinderates fallen, zu stellen oder Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten. Einwohneranfragen, Anregungen oder Vorschläge zu Tagesordnungspunkten, die nichtöffentlich behandelt werden, sind unzulässig. Der Gemeinderatsvorsitzende stellt den Beginn und das Ende der Einwohnerfragestunde fest. Findet sich hierfür kein Bürger ein, kann der Tagesordnungspunkt geschlossen werden. Jeder Einwohner der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel ist nach Angabe seines Namens und seiner Anschrift berechtigt, höchstens 2 Anfragen, Anregungen oder Vorschläge zu stellen. Das Gleiche gilt für Vereine und Verbände mit Sitz in der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel. Der/Die Redner darf/dürfen hierbei nur von dem ihm/ihnen durch den Gemeinderatsvorsitzenden zugewiesenen Platz sprechen. Ein Zugang auf die Mitglieder des Gemeinderates ist nicht gestattet. Die Einwohnerfragestunde ist Bestandteil der öffentlichen Sitzung und ist auf 30 Minuten begrenzt; in Ausnahmefällen kann sie durch den Gemeinderatsvorsitzenden bis auf 60 Minuten ausgedehnt werden. Die Redezeit eines Fragestellers beträgt höchstens 5 Minuten. Zulässig sind bis zu 2 themenbezogene Nachfrage/n durch den/die Fragesteller. Es genügt eine mündliche Beantwortung der Einwohneranfrage/n durch den Bürgermeister oder durch einen von ihn beauftragten Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung, optional ist auch eine Beantwortung durch ein Gemeinderatsmitglied möglich. Eine Aussprache und/oder Beratung in der Sache findet nicht statt. Ist die Beantwortung der Nachfrage/n nicht während der Sitzung möglich, erhält der Fragesteller eine schriftliche Antwort, die innerhalb von 6 Wochen, gegebenenfalls als Zwischennachricht, erteilt wird. Jedes Gemeinderatsmitglied erhält diese Antwort über den Email-Verteiler.

Wünschenswert ist, dass spätestens 5 Tage vor der Sitzung die beabsichtigten Anfragen, Anregungen oder Vorschläge vorab schriftlich oder per E-Mail in der Gemeindeverwaltung (sekretariat@uhlstaedt-kirchhasel.de) eingereicht werden.

(2) Der Bürgermeister beruft mindestens einmal jährlich eine Einwohnerversammlung ein, um die Einwohner über wichtige Gemeindeangelegenheiten, insbesondere über Planungen und Vorhaben der Gemeinde, die ihre strukturelle Entwicklung unmittelbar und nachhaltig beeinflussen oder über Angelegenheiten, die mit erheblichen Auswirkungen für eine Vielzahl von Einwohnern verbunden sind, zu unterrichten und diese mit ihnen zu erörtern. Der Bürgermeister lädt spätestens eine Woche vor der Einwohnerversammlung unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung in ortsüblicher Weise öffentlich zur Einwohnerversammlung ein.

(3) Dem Bürgermeister obliegt die Leitung der Einwohnerversammlung. Er hat im Rahmen der Erörterung den Einwohnern in ausreichendem Umfang Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Soweit dies erforderlich ist, kann der Bürgermeister zum Zweck der umfassenden Unterrichtung Gemeindebedienstete und Sachverständige hinzuziehen.

(4) Die Einwohner können Anfragen in wichtigen Gemeindeangelegenheiten, die nicht von der Tagesordnung der Einwohnerversammlung erfasst sind, bis spätestens 5 Tage vor der Einwohnerversammlung bei der Gemeinde einreichen. Die Anfragen sollen vom Bürgermeister in der Einwohnerversammlung beantwortet werden. Ausnahmsweise kann der Bürgermeister Anfragen auch innerhalb einer Frist von 3 Wochen schriftlich beantworten.

§ 2 - In-Kraft-Treten

Die 4. Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

ausgefertigt

Uhlstädt-Kirchhasel, den 19.04.2023

Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel

gez. Frank Dietzel  — (Siegel)

Bürgermeister