§ 1
Geltungsbereich
Diese Entgeltordnung gilt für die Kindertageseinrichtung „Am Sperlingsberg" in Großkochberg.
§ 2
Entgelterhebung
Die Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel erhebt für die Essenversorgung von Kindern in der Kindertageseinrichtung Verpflegungsgeld. Dieses wird nach Anwesenheit und Nutzung der Versorgungsangebote berechnet. Die Bezahlung des Verpflegungsgeldes erfolgt über Lastschrifteinzug.
§ 3
Entgeltsätze
| Frühstück: | 1,80 Euro je Kind und Tag |
| Mittagessen: | 3,60 Euro je Kind und Tag |
| Vesper: | 1,30 Euro je Kind und Tag |
In den Entgeltsätzen sind Getränkekosten von insgesamt 0,30 Euro je Kind und Tag enthalten.
§ 4
In-Kraft-Treten
Die Entgeltordnung tritt zum 01.04.2024 in Kraft und mit Ablauf des 31.07.2025 außer Kraft.
Zum 01.04.2024 tritt die Entgeltordnung für die Kosten der Verpflegung in der Trägerschaft der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel befindlichen Kindertageseinrichtung „Am Sperlingsberg" in Großkochberg vom 08.07.2022 in der Fassung der 1. Änderung der Entgeltordnung vom 27.09.2023 außer Kraft.
ausgefertigt:
Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel
Uhlstädt-Kirchhasel, den 22.03.2024 — (Siegel)
gez. Frank Dietzel
Bürgermeister