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Uhlstädt-Kirchhaseler Anzeiger
Ausgabe 4/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

Neufassung der Entgeltordnung für die Kosten der Verpflegung in der in Trägerschaft der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel befindlichen Kindertageseinrichtung „Am Sperlingsberg" in Großkochberg

§ 1

Geltungsbereich

Diese Entgeltordnung gilt für die Kindertageseinrichtung „Am Sperlingsberg" in Großkochberg.

§ 2

Entgelterhebung

Die Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel erhebt für die Essenversorgung von Kindern in der Kindertageseinrichtung Verpflegungsgeld. Dieses wird nach Anwesenheit und Nutzung der Versorgungsangebote berechnet. Die Bezahlung des Verpflegungsgeldes erfolgt über Lastschrifteinzug.

§ 3

Entgeltsätze

Frühstück:

1,80 Euro je Kind und Tag

Mittagessen:

3,60 Euro je Kind und Tag

Vesper:

1,30 Euro je Kind und Tag

In den Entgeltsätzen sind Getränkekosten von insgesamt 0,30 Euro je Kind und Tag enthalten.

§ 4

In-Kraft-Treten

Die Entgeltordnung tritt zum 01.04.2024 in Kraft und mit Ablauf des 31.07.2025 außer Kraft.

Zum 01.04.2024 tritt die Entgeltordnung für die Kosten der Verpflegung in der Trägerschaft der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel befindlichen Kindertageseinrichtung „Am Sperlingsberg" in Großkochberg vom 08.07.2022 in der Fassung der 1. Änderung der Entgeltordnung vom 27.09.2023 außer Kraft.

ausgefertigt:

Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel

Uhlstädt-Kirchhasel, den 22.03.2024  —  (Siegel)

gez. Frank Dietzel

Bürgermeister