Gemäß § 61 Abs. 2 der Europawahlordnung sowie § 63 Abs. 2 der Landeswahlordnung ist vor der Auszählung der Stimmen nach Ende der jeweiligen Wahl vorab die Zahl der Wähler zu bestimmen. Ergibt die Feststellung, dass weniger als 30 bzw. 50 Wähler ihre Stimme abgeben haben, darf die Auszählung durch diesen Wahlvorstand nicht erfolgen. Vielmehr ist durch den Kreiswahlleiter ein aufnehmender Wahlvorstand zu bestimmen. Die Zahl der Wahlberechtigten in Mötzelbach liegt zu den genannten Wahlen knapp über 60 und die in Partschefeld knapp über 70. Wir haben uns daher in Auswertung der Wahlbeteiligung der vergangenen Jahre sowie unter Betrachtung der Entwicklung der Briefwahl entschieden, zur Europawahl am 9.6.2024 und zur Landtagswahl am 1.9.2024 Mötzelbach dem Wahlbezirk Etzelbach und Partschefeld dem Wahlbezirk Uhlstädt zuzuordnen.
Uns ist bewusst, dass dies eine Umstellung für die Bürgerinnen und Bürger von Mötzelbach und Partschefeld sein wird. Wir möchten daher auf die Möglichkeit der Briefwahl hinweisen. Die Briefwahlunterlagen können nach Versand der Wahlbenachrichtigungen per Mail oder schriftlich in der Gemeindeverwaltung Uhlstädt-Kirchhasel beantragt werden. Sie erhalten die Wahlunterlagen per Post direkt nach Hause geschickt. Nachdem Sie gewählt haben, können Sie die Unterlagen auf dem Postweg (entgeltfrei) zurück an die Gemeinde schicken. Alle Schritte werden in den Unterlagen genau beschrieben.
Für Rückfragen stehen Ihnen meine zuständigen Mitarbeiterinnen gern zur Verfügung.
Frank Dietzel
Bürgermeister