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Uhlstädt-Kirchhaseler Anzeiger
Ausgabe 5/2024
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Jagdgenossenschaft Ober-,Unterpreilipp und Schloßkulm

Bekanntmachung gemäß Satzung

Die Versammlung der Jagdgenossen der JG Ober- Unterpreilipp und Schloßkulm hat am 12.04.2024 die Entlastung des Kassenführers und des Vorstandes, die Feststellung des Reinertrages für das Jagdjahr 2023/24 sowie die Auszahlung des Reinertrages in 2024 an die Jagdgenossen beschlossen.

Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd ausgeübt werden darf (Jagdgenossen), können die Auszahlung des Reinertrages mit den erforderlichen Angaben beim Jagdvorstand der Jagdgenossenschaft Ober- Unterpreilipp und Schloßkulm, c/o Thomas Hahn, Oberpreilipp 21, 07407 Rudolstadt, bis spätestens 30.11.24 beantragen. (§14 Abs.3 der Satzung). Danach geltend gemachte Auszahlungsansprüche unterliegen der Verjährung. Nicht ausgezahlte Reinerträge fließen in die Rücklage. Alle Jagdgenossen werden gebeten, die für den SEPA Zahlungsverkehr erforderlichen Angaben (IBAN) schriftlich mitzuteilen. Vordrucke sind beim Jagdvorsteher erhältlich. Eigentum muss bei Unklarheit vom JG nachgewiesen werden. Bei nichtvorliegen dieser Angaben erfolgt keine Auszahlung des Reinertrages.

Rudolstadt 23.04.2024

Jagdvorsteher Thomas Hahn