Liebe Bürgerinnen und Bürger,
wir möchten Sie noch einmal darauf hinweisen, dass gemäß der geltenden Satzung über die Erhebung der Hundesteuer vom 03.12.2012 mit 2. Änderung vom 02.01.2020 jeder Hund steuerpflichtig zu melden ist. Leider musste in der Vergangenheit festgestellt werden, dass nicht alle der Pflicht zur Anmeldung ihrer Vierbeiner nachgekommen sind. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit wird die Verwaltung in nächster Zeit stichpunktartig Kontrollen durchführen. Wir empfehlen daher jeder Hundehalterin und jedem Hundehalter, ihre Lieblinge - falls noch nicht geschehen - noch vor Beginn der Kontrollen in der Gemeindeverwaltung anzumelden. Gemäß § 13 der Hundesteuersatzung können Verwarnungsgelder bei Nichtanmeldung verhangen werden. Das Anmeldeformular finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel unter Verwaltung/Formularservice. Weiterhin soll die Hundesteuermarke der Gemeinde am Hundehalsband befestigt werden, damit der Hund im Fall eines Entlaufens zugeordnet werden kann. Da die Gemeinde über kein Lesegerät des Hundechips verfügt, ist das die einzige Möglichkeit den Hundebesitzer schnell ausfindig zu machen. Wir möchten uns bei der Gelegenheit bei allen Hundefreunden bedanken, die in der Vergangenheit geholfen haben, entlaufene Hunde dem Besitzer zu übergeben. Bei Fragen zur Steuerpflicht oder sonstigen Rückfragen steht Ihnen die Finanzverwaltung zu den Öffnungszeiten weiterhin wie gewohnt und telefonisch zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!