§ 1
Geltungsbereich
Diese Entgeltordnung gilt für die Kindertageseinrichtung „Am Sperlingsberg“ in Großkochberg.
§ 2
Entgelterhebung
Die Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel erhebt für die Essenversorgung von Kindern in der Kindertageseinrichtung Verpflegungsgeld. Dieses wird nach Anwesenheit und Nutzung der Versorgungsangebote berechnet. Die Bezahlung des Verpflegungsgeldes erfolgt über Lastschrifteinzug.
§ 3
Entgeltsätze
Frühstück:
1,10 Euro je Kind und Tag
Vesper:
0,80 Euro je Kind und Tag
Mittagessen:
2,60 Euro je Kind und Tag
In den Entgeltsätzen sind Getränkekosten von insgesamt 0,30 Euro je Kind und Tag enthalten.
§ 4
In-Kraft-Treten
Die Entgeltordnung tritt zum 01.08.2018 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung für die Kosten der Verpflegung in der Trägerschaft der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel befindlichen Kindertageseinrichtung „Am Sperlingsberg“ in Großkochberg vom 09.12.2016 außer Kraft.
ausgefertigt:
Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel
Uhlstädt-Kirchhasel, den 5.6.2018
gez. Hübler
Bürgermeister ⇔ (Siegel)