- Volkssolidarität Kinder- und Jugendwerk Thüringen gGmbH
- Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
§ 1
Änderungen
Nach § 1 wird folgender § 1 a eingefügt:
§ 1a
Elternbeitragsfreiheit
Für die Betreuung eines Kindes mit gewöhnlichem Aufenthalt in Thüringen wird im Zeitraum der letzten zwölf Monate vor dessen regulärem Schuleintritt (jeweils erster Schultag für alle nach § 18 Abs. 1 Thüringer Schulgesetz schulpflichtigen Kinder) kein Elternbeitrag erhoben. Für ein Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt in Thüringen, welches nach § 18 Abs. 3 des Thüringer Schulgesetzes von der Schulpflicht zurückgestellt wurde, verlängert sich die Elternbeitragsfreiheit bis zum Tag vor dessen ersten Schultag. Sofern die Betreuung in dem Monat, in dem die Elternbeitragsfreiheit beginnt, keinen vollen Monat mehr umfasst, wird ein Elternbeitrag nur bis zum Tag vor Beginn der jeweiligen Elternbeitragsfreiheit erhoben. Hierzu wird der jeweils zu zahlende Monatsbeitrag durch 30 Tage dividiert und mit der Anzahl der Tage im jeweiligen Monat vom 01. des Monats bis einschließlich des Tages vor Beginn der Elternbeitragsfreiheit multipliziert.
§ 2
Inkrafttreten
Die 2. Änderung der Gebührenordnung tritt rückwirkend zum 01.01.2018 in Kraft.
ausgefertigt:
Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel
Uhlstädt-Kirchhasel, den 5.6.2018
gez. Hübler
Bürgermeister ⇔ (Siegel)