Die Fäkalentsorgung findet wie folgt statt:
OT Schloßkulm
am 13.07.2018
Der Zweckverband oder der von ihm beauftragte Abfuhrunternehmer räumt die Grundstückskläranlagen und fährt den Fäkalschlamm mindestens einmal pro Jahr ab. Den Vertretern des Zweckverbandes und ihren Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu den Grundstücksentwässerungsanlagen zu gewähren.
Einen unverbindlichen Tourenplan für das Jahr 2016 entnehmen Sie auch unserer Homepage:
http://www.zwa-slf-ru.de/zwa/abwasser/entsorgung/
Grundstückseigentümer, die eine Auflage zur Stilllegung ihrer Kleinkläranlage erhalten haben, bitten wir um rechtzeitige Vereinbarung eines gesonderten Termins für die letzte Entleerung.
Aus arbeitsorganisatorischen Gründen muss die Anmeldung bis spätestens zwei Wochen vor dem beabsichtigten Abfuhrtermin erfolgen. Dies gilt auch für zusätzlich notwendige Entsorgungen.
gez. Matschke
AL Abwasser