In seiner Sitzung am 28.5.2019 hat der Wahlausschuss der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel das Ergebnis für die Wahl des Ortsteilbürgermeisters Heilingen am 26.5.2019 wie folgt festgestellt:
Wahlberechtigte insgesamt: 241
Zahl der Wähler: 164
Ungültige Stimmabgaben: 16
Gültige Stimmabgaben: 148
Von den gültigen Stimmen entfielen auf:
Listen-Nr. | Wählbare Person | Stimmen |
1 | Wötzel, Steffen | 147 |
2 | Grohmann, Günter | 1 |
Mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen entfallen auf folgenden Bewerber:
Wötzel, Steffen
Er ist zum Ortsteilbürgermeister gewählt.
Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem
Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt | |
Schlossstraße 24 | |
07318 Saalfeld |
wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.
Uhlstädt-Kirchhasel, 29.5.2019
Gez. Hübler (Wahlleiter)