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Uhlstädt-Kirchhaseler Anzeiger
Ausgabe 6/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

über die Feststellung des Wahlergebnisses vom 26. Mai 2024 für den Gemeinderat Uhlstädt-Kirchhasel

In seiner Sitzung am 28.05.2024 hat der Wahlausschuss der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel das Ergebnis für die Wahl der Gemeinderatsmitglieder wie folgt festgestellt:

Wahlberechtigte insgesamt  —  4.661

Zahl der Wähler  —  3.240

Ungültige Stimmabgaben —  49

Gültige Stimmabgaben  —  3.191

Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:

Folgende Bewerber aus den jeweiligen Wahlvorschlägen sind nach § 22 Abs. 5 Thüringer Kommunalwahlgesetz gewählt worden:

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt, Schlossstraße 24, 07318 Saalfeld wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Uhlstädt-Kirchhasel, 30.05.2024

gez. Heyder-Freiny

Gemeindewahlleiterin

Hinweise zur Sitzverteilung

Gemäß § 22 Abs. 1 Thüringer Kommunalwahlgesetz werden die 20 Sitze im Gemeinderat wie folgt verteilt:

DIE LINKE  —  3 Sitze

AfD  —  4 Sitze

CDU  —  4 Sitze

SPD  —  2 Sitze

FREIE WÄHLER  —  4 Sitze

BfL  —  3 Sitze

Da dem Wahlvorschlag der AfD 4 Sitze zufallen, der Wahlvorschlag aber nur 3 Bewerber enthält, bleibt ein Sitz im Gemeinderat unbesetzt (§ 22 Abs. 4 Thüringer Kommunalwahlgesetz)