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Uhlstädt-Kirchhaseler Anzeiger
Ausgabe 6/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

über die Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl des Ortsteilbürgermeisters Heilingen am 26.05.2024

In seiner Sitzung am 28.5.2024 hat der Wahlausschuss der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel das Ergebnis für die Wahl des Ortsteilbürgermeisters Heilingen am 26.5.2024 wie folgt festgestellt:

Wahlberechtigte insgesamt:  —  232

Zahl der Wähler:  —  168

Ungültige Stimmabgaben:  —  75

Gültige Stimmabgaben:  —  93

Von den gültigen Stimmen entfielen auf:

Listen-Nr.

Wählbare Person

Stimmen

1

Hartung, Andreas

47

2

Wötzel, Steffen

16

3

Konrad, Sandra

8

4

Göring, Mathias

4

5

Hartung, Christian

3

6

Bähring, Dirk

2

7

Haase, Gerd

2

8

Silvan, Wilhelm

1

9

Spatzier, Dominik

1

10

Papperitz, Frank

1

11

Bähring, Frank

1

12

Wötzel, Udo

1

13

Hoppe, Alexander

1

14

Regenspurger, Heiko

1

15

Büchner, Lilith

1

16

Bartkowski, Christian

1

17

Fenzel, Marcel

1

18

Bähring, Silvia

1

Mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen entfallen auf folgenden Bewerber:

Andreas Hartung

Er ist zum Ortsteilbürgermeister gewählt.

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem

Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt

Schlossstraße 24

07318 Saalfeld

wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Uhlstädt-Kirchhasel, 30.05.2024

gez. Heyder-Freiny

Gemeindewahlleiterin