Am Sonntag, dem 07. Juni 2026, wurde die Wahl des Landrates ausgezählt und das vorläufige Wahlergebnis festgestellt. Da keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der gültig abgegebenen Stimmen erreicht hat, ist gemäß den gesetzlichen Bestimmungen eine Stichwahl erforderlich.
Diese findet am Sonntag, dem 21. Juni 2026 statt.
Stimmberechtigt für die Stichwahl ist, wer bereits bei der ersten Wahl wahlberechtigt war und sein Wahlrecht zwischenzeitlich nicht verloren hat.
Gemäß § 48a Abs. 2 der Thüringer Kommunalwahlordnung erhalten alle Wahlberechtigten, die für die erste Wahl Briefwahlunterlagen beantragt und erhalten haben, von Amts wegen einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen für die Stichwahl. Ein erneuter Antrag ist nicht erforderlich. Die betroffenen Wahlberechtigten können ihre Stimme nur mittels der zugesandten Briefwahlunterlagen abgeben. Eine Teilnahme an der Urnenwahl im Wahllokal ist in diesen Fällen nicht möglich. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt voraussichtlich ab dem 11. Juni 2026.
Wahlberechtigte, die für die erste Wahl keine Briefwahlunterlagen beantragt haben, am Tag der Stichwahl jedoch verhindert sind, können die Briefwahlunterlagen bei der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel beantragen.
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Wahlbüros gern zur Verfügung.