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Uhlstädt-Kirchhaseler Anzeiger
Ausgabe 7/2023
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung

2023

Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel

Auf Grund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen

und Ausgaben mit

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen

und Ausgaben mit

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (A)

b)

für die Grundstücke (B)

415 v. H.

2.

Gewerbesteuer

395 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf

1.000.000,00 EURO

festgesetzt.

§ 6

Der Stellenplan wird mit folgender Zahl der Stellen dargestellt:

a)

Beamte

2,0

b)

Arbeitnehmer

32,653

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

ausgefertigt:

Uhlstädt-Kirchhasel, den 12.07.2023

gez. Dietzel

Bürgermeister  —  (Siegel)

Der Haushaltsplan liegt vom 31.07.2023 bis 18.08.2023 während der Sprechzeiten in der Finanzverwaltung der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel, OT Uhlstädt, Jenaische Straße 90, 07407 Uhlstädt-Kirchhasel zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Weiterhin besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme, bis zur Entlastung des Bürgermeisters/1. Beigeordneten und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO, im Dienstraum der Kämmerei der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel.