Auf Grund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 9.998.361 EURO |
| und im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.408.874 EURO |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 305 v. H. |
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| b) | für die Grundstücke (B) | 415 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 395 v. H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
1.000.000,00 EURO
festgesetzt.
§ 6
Der Stellenplan wird mit folgender Zahl der Stellen dargestellt:
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| a) | Beamte | 2,0 |
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| b) | Arbeitnehmer | 32,653 |
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
ausgefertigt:
Uhlstädt-Kirchhasel, den 12.07.2023
gez. Dietzel
Bürgermeister — (Siegel)
Der Haushaltsplan liegt vom 31.07.2023 bis 18.08.2023 während der Sprechzeiten in der Finanzverwaltung der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel, OT Uhlstädt, Jenaische Straße 90, 07407 Uhlstädt-Kirchhasel zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Weiterhin besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme, bis zur Entlastung des Bürgermeisters/1. Beigeordneten und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO, im Dienstraum der Kämmerei der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel.