Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen betreffend die Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 am zuständigen Amts- und Landgericht.
Der Gemeinderat der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel hat in der Sitzung am 27.06.2023 die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für den zuständigen Amts- und Landgerichtsbezirk beschlossen.
Die Liste ist gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 31.07.2023 bis 07.08.2023 zur Einsicht für jede Person im Sekretariat der Gemeindeverwaltung Uhlstädt-Kirchhasel, Jenaische Straße 90, 07407 Uhlstädt-Kirchhasel, während der allgemeinen Öffnungszeiten:
| Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag: | 08:00 - 13:00 Uhr |
| (außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung) | |
ausgelegt.
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich (Postanschrift: Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel, Haupt- und Ordnungsverwaltung, Jenaische Straße 90, 07407 Uhlstädt-Kirchhasel) oder zu Protokoll in der Gemeindeverwaltung, Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach den gesetzlichen Voraussetzungen der §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten. Die Vorschriften sind der Auslage beigefügt und können dort eingesehen werden.
Uhlstädt-Kirchhasel, den 28.07.2023
Frank Dietzel
Bürgermeister