Jagdgenossenschaft Köditz
Der Jagdvorstand
Nach dem Beschluss der Jagdgenossenschaftsversammlung vom 09.03.2023, dass einer Jagdpachtverlängerung bis 2030 nicht zugestimmt wird, gibt die Jagdgenossenschaft Köditz bekannt, dass zum 01.04.2025 in der Gemarkung Ober- und Unterköditz mit der Erteilung des Zuschlages durch die Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdbezirk Köditz neu zu verpachten ist.
Der GJB Köditz hat eine Gesamtfläche von 346,5435 ha. Die jagdbare Fläche beträgt 313,9679 ha, davon sind 169,8148 ha landwirtschaftliche Nutzfläche, 125,6897 ha Waldboden, 2,1694 ha Wasserfläche, sonstige Flächen 16,2940 ha und befriedeter Bezirk 32,5756 ha laut Jagdkataster.
Der Gemeinschaftsjagdbezirk ist als Niederwildjagd (Rehwild, Schwarzwild, Rotwild als Wechselwild) eingestuft.
Die Pachtdauer beträgt neun (9) Jahre.
Die Verpachtung erfolgt mittels „Einholung schriftlicher Gebote“.
Bei der Abgabe der schriftlichen Pachtgebote sind folgende Bedingungen zu beachten:
| 1. | Das Mindestangebot als Vorgabe pro ha jagdbarer Fläche beträgt 7 €. |
| 2. | Eine Verpachtung erfolgt nur an pachtberechtigte Jäger, die ihren Hauptwohnsitz in den Landkreisen Saalfeld-Rudolstadt und Ilmkreis haben. |
| 3. | Die Übernahme von Wildschaden in der Land- und Forstwirtschaft erfolgt durch den Pächter zu 100%. |
| 4. | Der Pachtvertrag wird nur mit einem Pächter abgeschlossen. |
| 5. | Es können zwei Begehscheine vergeben werden. |
| 6. | Einmal jährlich zur Versammlung der Jagdgenossenschaft findet ein Jagdessen auf Kosten des Jagdpächters statt. |
Gemäß § 4 Abs. (13) ThJGAVO sind schriftliche Pachtgebote dem Jagdvorstand verschlossen in einem separaten zweiten Innenumschlag einzureichen.
Der Umschlag ist mit „Pachtgebot“ und Name zu kennzeichnen.
Gemäß § 4 Abs. (12) ThJGAVO erklärt die Jagdgenossenschaft, den Zuschlag nicht an das Höchstangebot zu binden. Die Jagdgenossenschaft wird vom Höchstangebot nur dann absehen, wenn dies im Interesse der Jagdgenossenschaft erforderlich ist.
Mit dem Angebot ist eine Kopie des gültigen Jagdscheins abzugeben.
Der Termin zum Einsendeschluss ist der 07.10.2024.
Das Pachtangebot richten Sie bitte an den Vorstand der Jagdgenossenschaft:
Stadtverwaltung Königsee
Ordnungsamt
Frau Schwarz
Zur Weiterleitung an die Jagdvorsteherin E. Schmidt
07426 Königsee
Der Entwurf des Pachtvertrages mit den Pachtbedingungen und eine Karte vom Jagdrevier liegen zur Einsichtnahme bei der Jagdvorsteherin E. Schmidt Am Rosenbach 6 in 07426 Aschau (Termin über 036738 42733) aus.
Das Öffnen der Gebote erfolgt zur öffentlichen Jagdversammlung am 17.Oktober 2024, um 18 Uhr, im Vereinshaus Köditz. Teilnehmer an der Ausschreibung haben die Gelegenheit sich kurz (5 Minuten) vorzustellen.
Köditz, den 13.06.2024
Der Jagdvorstand