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Uhlstädt-Kirchhaseler Anzeiger
Ausgabe 7/2025
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachungen anderer Institutionen

Dipl.-Ing. (FH) Thomas Zein

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Vermessungsstelle nach § 17 Thüringer Vermessungs-

und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG)

In der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel,

Gemarkung Zeutsch, Flur 1, Flurstück(e): 39/3, 41/3, 413/3, 414/3, 415/2, 417/5, 417/6, 417/8, 417/10, 419/1, 422, 428/2, 689/2, 689/4, 689/5, 690/1, 692, 693, 694, 695/1, 696, 697, 698/1, 699/1, 700/1, 701/1, 702/1, 703, 704, 705, 706, 707, 708, 709, 710, 711, 712, 744/5

wurde eine

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Grenzwiederherstellung

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Grenzfeststellung

nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 14 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörigen Skizzen können von den Beteiligten

vom 04.08.2025 bis 05.09.2025

während der Sprechzeiten

Montag - Donnerstag

8.00 - 15.00 Uhr

Freitag

8.00 - 13.00 Uhr

Außerhalb der Sprechzeiten nach Vereinbarung

in den Räumen der Vermessungsstelle Dipl.-Ing. (FH) Thomas Zein, Goethestraße 5 b, 07545 Gera

eingesehen werden.

Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch erhoben wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei der

Vermessungsstelle

Dipl.-Ing. (FH) Thomas Zein

Goethestraße 5 b

07545 Gera

Widerspruch eingelegt werden.

Gera, 09.07.2025

gez. Thomas Zein

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur