Dipl.-Ing. (FH) Thomas Zein
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Vermessungsstelle nach § 17 Thüringer Vermessungs-
und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG)
In der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel,
Gemarkung Zeutsch, Flur 1, Flurstück(e): 39/3, 41/3, 413/3, 414/3, 415/2, 417/5, 417/6, 417/8, 417/10, 419/1, 422, 428/2, 689/2, 689/4, 689/5, 690/1, 692, 693, 694, 695/1, 696, 697, 698/1, 699/1, 700/1, 701/1, 702/1, 703, 704, 705, 706, 707, 708, 709, 710, 711, 712, 744/5
wurde eine
| - | Grenzwiederherstellung |
| - | Grenzfeststellung |
nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 14 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörigen Skizzen können von den Beteiligten
vom 04.08.2025 bis 05.09.2025
während der Sprechzeiten
| Montag - Donnerstag | 8.00 - 15.00 Uhr |
| Freitag | 8.00 - 13.00 Uhr |
| Außerhalb der Sprechzeiten nach Vereinbarung |
in den Räumen der Vermessungsstelle Dipl.-Ing. (FH) Thomas Zein, Goethestraße 5 b, 07545 Gera
eingesehen werden.
Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch erhoben wurde.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei der
Vermessungsstelle
Dipl.-Ing. (FH) Thomas Zein
Goethestraße 5 b
07545 Gera
Widerspruch eingelegt werden.
Gera, 09.07.2025
gez. Thomas Zein
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur