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Uhlstädt-Kirchhaseler Anzeiger
Ausgabe 7/2025
Amtlicher Teil
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Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel

HAUSHALTSSATZUNG 2025

Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel

Auf Grund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen

und Ausgaben mit

10.377.012 EURO

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen

und Ausgaben mit

3.031.117 EURO

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (A)

305 v. H.

b)

für die Grundstücke (B)

415 v. H.

2.

Gewerbesteuer

395 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf

1.000.000,00 EURO

festgesetzt.

§ 6

Der Stellenplan wird mit folgender Zahl der Stellen dargestellt:

a)

Beamte

2,0

b)

Arbeitnehmer

31,28

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

ausgefertigt:

Uhlstädt-Kirchhasel, den 14.07.2025

gez. Dietzel

Bürgermeister  —  (Siegel)

Der Haushaltsplan liegt vom 28.07.2025 bis 11.08.2025 während der Sprechzeiten in der Finanzverwaltung der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel, OT Uhlstädt, Jenaische Straße 90, 07407 Uhlstädt-Kirchhasel zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Weiterhin besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme, bis zur Entlastung des Bürgermeisters / 1. Beigeordneten und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO, im Dienstraum der Kämmerei der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel.