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Uhlstädt-Kirchhaseler Anzeiger
Ausgabe 8/2025
Amtlicher Teil
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Zweckverband zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung der Gemeinden im Thüringer Holzland

 5. Änderungssatzung vom 01.08.2025 der Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung vom 29.06.2005 in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 05.08.2021 des Zweckverbandes zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung der Gemeinden im Thüringer Holzland

Präambel:

Aufgrund der §§ 2, 12 und 14 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) erlässt der Zweckverband zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung der Gemeinden im Thüringer Holzland folgende 5. Änderungssatzung zu seiner Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung vom 29.06.2005 in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 05.08.2021 (GS-WBS):

Artikel 1

Der § 4 Absatz 3 Nummer 1 und 2 und § 4 Absatz 4

erhalten folgende neue Fassung:

§ 4

Grundgebühr

(3) Die Grundgebühr beträgt

1.

für Fälle des Absatzes 1 Nr. 1 je Wohneinheit

(netto)

(zzgl. 7 % USt.)

(brutto)

120,00 Euro/Jahr

8,40 Euro/Jahr

128,40 Euro/Jahr

2.

für Fälle des Absatzes 1 Nr. 2 bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss (Q3)

(netto)

(zzgl. 7 % USt.)

(brutto)

bis Q3 4

120,00 Euro/Jahr

8,40 Euro/Jahr

128,40 Euro/Jahr

bis Q3 10

300,00 Euro/Jahr

21,00 Euro/Jahr

321,00 Euro/Jahr

bis Q3 16

480,00 Euro/Jahr

33,60 Euro/Jahr

513,60 Euro/Jahr

bis Q3 25

750,00 Euro/Jahr

52,50 Euro/Jahr

802,50 Euro/Jahr

bis Q3 40

1.200,00 Euro/Jahr

84,00 Euro/Jahr

1.284,00 Euro/Jahr

bis Q3 63

1.890,00 Euro/Jahr

132,30 Euro/Jahr

2.022,30 Euro/Jahr

bis Q3 100

3.000,00 Euro/Jahr

210,00 Euro/Jahr

3.210,00 Euro/Jahr

bis Q3 250

7.500,00 Euro/Jahr

525,00 Euro/Jahr

8.025,00 Euro/Jahr

(4) Für bewegliche Wasserzähler (Standrohr mit Wasserzähler) erhebt der Zweckverband eine Grundgebühr nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 dieser Satzung. Die Bearbeitungsgebühren und Ausleihmodalitäten (Kaution) regelt ein gesondert zu schließender Vertrag.

Artikel 2

Der § 4 Absatz 5 wird ersatzlos gestrichen.

Artikel 3

Der § 5 Absatz 3 erhält folgende neue Fassung:

§ 5

Verbrauchsgebühr

(3) Die Gebühr beträgt pro Kubikmeter entnommenen Wassers

(netto)

(zzgl. 7 % USt.)

(brutto)

1,65 Euro

0,12 Euro

1,77 Euro

Artikel 4

Der § 5 Absatz 4 wird ersatzlos gestrichen.

Artikel 5

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft.

ausgefertigt: Hermsdorf, den 01.08.2025

Perschke

Verbandsvorsitzender  —  -im Original gezeichnet und gesiegelt-

des Zweckverbandes zur Wasserversorgung und

Abwasserentsorgung der Gemeinden im Thüringer Holzland

Genehmigungsvermerk:

Die vorstehende 5. Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung vom 01.08.2025 des Zweckverbandes zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung der Gemeinden im Thüringer Holzland wurde mit Genehmigungsbescheid der Kommunalaufsicht des Landratsamt Saale-Holzland-Kreis vom 14.07.2025, Az.: A15/708.31/0014 rechtsaufsichtlich genehmigt.

Bekanntmachungshinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO zur 5. Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung vom 01.08.2025:

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber dem ZWA „Thüringer Holzland“, Rodaer Straße 47, 07629 Hermsdorf geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

Hermsdorf, den 01.08.2025

Perschke  —  - im Original gezeichnet und gesiegelt -

Verbandsvorsitzender