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Uhlstädt-Kirchhaseler Anzeiger
Ausgabe 8/2026
Informationen der Verwaltung
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Information zur Grundsteuer ab 01.01.2027

Grundsteuerreform in Thüringen - Anpassung ab 2027

Der Thüringer Landtag hat am 30. Oktober 2025 das Thüringer Gesetz zur Anpassung der Grundsteuerreform (ThürGAnGrStR) beschlossen. Damit nutzt der Freistaat die sogenannte Länderöffnungsklausel, die mit der Grundsteuerreform im Bund eingeführt wurde. Diese ermöglicht den Bundesländern eigene Landessteuergesetze einzuführen, um eine stärkere Belastung von Wohneigentum zu vermeiden.

Das ursprüngliche Bundesmodell führte in Thüringen zu einer unverhältnismäßig hohen Steuerlast für Ein-/Zweifamilienhäuser und Mietwohngrundstücke, während Gewerbeimmobilien teilweise entlastet wurden. Um diese Entwicklung abzumildern, werden die Steuermesszahlen in Thüringen angepasst.

Ab dem 1. Januar 2027 gelten folgende neue Werte:

Wohngrundstücke:

Senkung von 0,31 Promille

auf 0,23 Promille

Nichtwohngrundstücke:

Erhöhung von 0,34 Promille

auf 0,59 Promille

Die Thüringer Finanzämter werden ab Juli 2026 die neuen Steuermessbetragsbescheide versenden. Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten dann ihre angepassten Bescheide, auf deren Grundlage die Städte und Gemeinden ab 2027 die Grundsteuer neu berechnen.

Wichtig dabei für die Bürgerinnen und Bürger: Es bedarf keiner Aktivität durch die Grundstückseigentümer. Die neuen, zum 1. Januar 2027 geltenden Messbeträge werden die Thüringer Finanzämter von Amts wegen festsetzen. Anträge oder Formulare müssen nicht ausgefüllt werden.

Die Grundsteuer A bleibt unberührt.

Über den weiteren Ablauf und die nächsten Schritte werden die Bürger rechtzeitig informiert.