Die Ordnungsverwaltung weist erneut auf die geltenden Regelungen zur Hundehaltung in der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel hin. In den vergangenen Wochen sind vermehrt Beschwerden über Hundekot auf öffentlichen Straßen und Plätzen eingegangen, zuletzt insbesondere aus dem Ortsteil Partschefeld. Zudem wird immer wieder festgestellt, dass Hunde innerhalb der Ortslagen ohne Leine oder unbeaufsichtigt umherlaufen.
Nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel dürfen Hunde auf Straßen und in öffentlichen Anlagen nicht unbeaufsichtigt umherlaufen. Innerhalb der bebauten Ortslagen sind Hunde grundsätzlich an der Leine zu führen. Die Leinenpflicht dient der Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger sowie dem Schutz anderer Tiere und hilft, gefährliche oder konfliktträchtige Situationen zu vermeiden.
Ebenso sind Hundehalterinnen und Hundehalter sowie mit der Führung beauftragte Personen verpflichtet, Verunreinigungen durch Hundekot unverzüglich zu beseitigen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Die Mitnahme von Hundekotbeuteln sollte daher bei jedem Spaziergang selbstverständlich sein.
Verstöße gegen die Ordnungsbehördliche Verordnung, insbesondere das unbeaufsichtigte Umherlaufenlassen von Hunden, das Missachten der Leinenpflicht sowie das Nichtbeseitigen von Hundekot, stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit Verwarn- oder Bußgeldern geahndet werden.
Die Ordnungsverwaltung bittet alle Hundehalterinnen und Hundehalter um Rücksichtnahme und verantwortungsbewusstes Handeln. Nur gemeinsam können wir dazu beitragen, dass unsere Straßen, Wege und öffentlichen Anlagen sauber und sicher bleiben.
Ihre Ordnungsverwaltung