Der Gemeinderat der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11.0.2018 den Vorentwurf des Bebauungsplans „Im Sand“ im OT Etzelbach bestehend aus Planzeichnungen und Begründung (Fassung vom August 2018) gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben einschließlich der erforderlichen Erschließungsanlagen.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung findet in Form einer Planauslage statt.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes liegt vom
09.10.2018 bis einschließlich 12.11.2018
in der Bauverwaltung der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel, OT Uhlstädt, Jenaische Straße 90 während der Dienststunden
montags
von
08.00 bis 12.00 Uhr
dienstags
von
08.00 bis 12.00 Uhr und
13.00 bis 18.00 Uhr
donnerstags
von
08.00 bis 12.00 Uhr und
13.00 bis 16.00 Uhr
freitags
von
08.00 bis 13.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht und Kenntnisnahme öffentlich aus.
Während dieser Auslegung können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Vorentwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht sowie Auskünfte zum Inhalt verlangt werden.
Hinweis:
Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist sonst nicht möglich. Mit der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens eingewilligt. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates entschieden.
Es wird gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätte geltend gemacht werden können.
Der unten stehende Lageplan stellt die ungefähre Grenze des Bebauungsplanes „Im Sand“ im OT Etzelbach dar und dient nur der allgemeinen Information.
Uhlstädt-Kirchhasel, d. 17.09.2018
gez. Hübler
Bürgermeister