Das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt als untere Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Bescheid vom 16. September 2020 folgende Verfügung erlassen:
Die am 28.06.2020 in der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel abgehaltene Wahl zum hauptamtlichen Bürgermeister wird in Bezug auf die Stichwahl vom 12.07.2020 für ungültig erklärt. |
Entsprechend § 33 Abs. 5 Satz 1 ThürKWG ist das Wahlverfahren insoweit zu wiederholen, als Wahlrechtsverstöße zur Ungültigkeit geführt haben.
Im Wahlverfahren bis zur Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl vom 28.06.2020 durch den Wahlausschuss in der Sitzung vom 30.06.2020 wurden durch die Rechtsaufsichtsbehörde keine Wahlrechtsverstöße festgestellt, die sich auf das Ergebnis der Wahl auswirken könnten, so dass sich die Ungültigkeit der Bürgermeisterwahl vom 28.06.2020 auf Grund der fehlenden ortsüblichen Amtsblattbekanntmachung auf die Stichwahl vom 12.07.2020 beschränkt.
Wenn im Wege der Wahlanfechtung oder der Wahlprüfung unanfechtbar oder rechtskräftig die Ungültigkeit einer Wahl ausgesprochen worden ist, hat die Rechtsaufsichtsbehörde nach § 33 Abs. 4 ThürKWG eine Nachwahl (zur Stichwahl) anzuordnen, die innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Unanfechtbarkeit oder der Rechtskraft der Entscheidung stattfinden soll.
Die Entscheidung nebst Begründung kann während der nächsten 2 Wochen ab dieser Bekanntmachung zu den nachstehend genannten Zeiten im Verwaltungsgebäude der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel, OT Uhlstädt, Jenaische Straße 90, 07407 Uhlstädt-Kirchhasel“, Sekretariat eingesehen werden.
Montag | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Freitag | 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr |
Saalfeld/Saale, 16. September 2020
Im Auftrag
gez. Machelett
Leiter Kommunalaufsicht