Die Fäkalentsorgung findet wie folgt statt:
| Mötzelbach Neusitz Kleinkochberg | 2.10.2023 9.10.-10.10.2023 12.10.2023 |
Der Zweckverband oder der von ihm beauftragte Abfuhrunternehmer räumt die Grundstückskläranlagen und fährt den Fäkalschlamm mindestens einmal pro Jahr ab. Den Vertretern des Zweckverbandes und ihren Beauftragten ist ungehindert Zutritt zu den Grundstücksentwässerungsanlagen zu gewähren.
Einen unverbindlichen Tourenplan für das Jahr 2023 entnehmen Sie auch unserer Homepage:
http://www.zwa-slf-ru.de/service/entsorgungstermine
Grundstückseigentümer, die eine Auflage zur Stilllegung ihrer Kleinkläranlage erhalten haben, bitten wir um rechtzeitige Vereinbarung eines gesonderten Termins für die letzte Entleerung.
Aus arbeitsorganisatorischen Gründen muss die Anmeldung bis spätestens zwei Wochen vor dem beabsichtigten Abfuhrtermin erfolgen. Dies gilt auch für zusätzlich notwendige Entsorgungen.
Grundstückseigentümer mit einer vollbiologischen Kläranlage müssen die in Absprache mit der Wartungsfirma notwendige Leerung ebenfalls bei uns gesondert anmelden.
Ausführliche Informationen zur Anwendung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. dem Thüringer Datenschutzgesetz (ThürDSG) sowie die Informationen zu den Artikeln 13 und 14 der DSGVO finden Sie auf unserer Internetseite www.zwa-slf-ru.de.