Aktuell gibt es aus dem Ortsteil Großkochberg Beschwerden über die Verunreinigungen der Straßen mit Pferdekot. Wir weisen daher darauf hin, dass auch die Pferdehalter, genauso wie die Hundehalter verpflichtet sind, solche Verunreinigungen ohne Aufforderung und ohne schuldhafte Verzögerung sofort auf ihre Kosten zu beseitigen. Zuwiderhandlungen gelten als Ordnungswidrigkeit, welche mit Verwarn- bzw. Bußgeld geahndet werden kann.