§ 1
Geltungsbereich
Diese Entgeltordnung gilt für die Kindertageseinrichtung „Am Sperlingsberg" in Großkochberg.
§ 2
Entgelterhebung
Die Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel erhebt für die Essenversorgung von Kindern in der Kindertageseinrichtung Verpflegungsgeld. Dieses wird nach Anwesenheit und Nutzung der Versorgungsangebote berechnet. Die Bezahlung des Verpflegungsgeldes erfolgt über Lastschrifteinzug.
§3
Entgeltsätze
| Frühstück: | 2,30 Euro je Kind und Tag |
| Mittagessen: | 3,80 Euro je Kind und Tag |
| Vesper: | 1,20 Euro je Kind und Tag |
In den Entgeltsätzen sind Getränkekosten von insgesamt 0,30 Euro je Kind und Tag enthalten.
§4
In-Kraft-Treten
Die Entgeltordnung tritt zum 01.09.2025 in Kraft und mit Ablauf des 31.07.2027 außer Kraft. Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung für die Kosten der Verpflegung in der Trägerschaft der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel befindlichen Kindertageseinrichtung „Am Sperlingsberg" in Großkochberg vom 01.04.2024 außer Kraft.
ausgefertigt:
Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel
Uhlstädt-Kirchhasel, den 05.09.2025
gez. Frank Dietzel — (Siegel)
Bürgermeister