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Uhlstädt-Kirchhaseler Anzeiger
Ausgabe 9/2025
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

Neufassung der Entgeltordnung für die Kosten der Verpflegung in der in Trägerschaft der Gemeinde Uhlstädt-KirchhaseI befindlichen Kindertageseinrichtung „Am Sperlingsberg" in Großkochberg

§ 1

Geltungsbereich

Diese Entgeltordnung gilt für die Kindertageseinrichtung „Am Sperlingsberg" in Großkochberg.

§ 2

Entgelterhebung

Die Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel erhebt für die Essenversorgung von Kindern in der Kindertageseinrichtung Verpflegungsgeld. Dieses wird nach Anwesenheit und Nutzung der Versorgungsangebote berechnet. Die Bezahlung des Verpflegungsgeldes erfolgt über Lastschrifteinzug.

§3

Entgeltsätze

Frühstück:

2,30 Euro je Kind und Tag

Mittagessen:

3,80 Euro je Kind und Tag

Vesper:

1,20 Euro je Kind und Tag

In den Entgeltsätzen sind Getränkekosten von insgesamt 0,30 Euro je Kind und Tag enthalten.

§4

In-Kraft-Treten

Die Entgeltordnung tritt zum 01.09.2025 in Kraft und mit Ablauf des 31.07.2027 außer Kraft. Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung für die Kosten der Verpflegung in der Trägerschaft der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel befindlichen Kindertageseinrichtung „Am Sperlingsberg" in Großkochberg vom 01.04.2024 außer Kraft.

ausgefertigt:

Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel

Uhlstädt-Kirchhasel, den 05.09.2025

gez. Frank Dietzel  — (Siegel)

Bürgermeister