| 1. | Allgemeine Grundsätze |
| Vereine werten das Leben in der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel auf. Sie bringen Menschen zusammen, ganz gleich ob Jung oder Alt. Jeder lernt von jedem und es entsteht ein gesellschaftlicher Zusammenhalt und ein vereinsübergreifender Austausch. Um diese Vereinstätigkeit weiter zu stärken und ein reges Vereinsleben zu gewährleisten, ist es notwendig, dass die Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel ihre Vereine fördert. Auf Grund dieser Tatsache erlässt die Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel nachfolgende Förderrichtlinie zur Vereinstätigkeit. Als verfügbare Fördermittel gelten die im Haushaltsplan der Gemeinde- Uhlstädt-Kirchhasel unter der Haushalsstelle 3001.000.7181 zur Verfügung gestellten Mittel. Alle Zuwendungen nach dieser Förderrichtlinie sind freiwillige Leistungen der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel und können nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt werden. |
| 2. | Förderungsvoraussetzungen | ||
| 2.1 | Eine Förderung erhalten Vereine die | |
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| - | ihren Sitz in der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel haben, |
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| - | im öffentlichen Interesse tätig sind |
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| - | gemeinnützige Ziele verfolgen im Rahmen kultureller, musikalischer, sportlicher, gesundheitlicher, sozialer Betätigung sowie des örtlichen Brauchtums |
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| - | und aktive Kinder- und Jugendarbeit betreiben |
| 2.2 | Nicht förderfähig sind Vereine, die | |
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| - | bereits öffentliche Mittel finanzierter Infrastruktur dienen (Fördervereine für Kindergärten und Schulen) |
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| - | überwiegend wirtschaftliche oder werbende Zwecke verfolgen |
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| - | deren Träger das Land ist |
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| - | eine Körperschaft oder Stiftung des öffentlichen Rechtes ist |
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| - | eine Religionsgemeinschaft oder eine politische Partei ist |
| 2.3 | Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Fördermitteln besteht nicht. | |
| 3. | Förderung | ||
| 3.1 | Eine Förderung erhält jeder Verein, der aktive Kinder- und Jugendarbeit betreibt. Kinder und Jugendliche Mitglieder müssen im Sinne dieser Richtlinie zum Stichtag 01.01. | |
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| - | Mitglied in dem Verein sein |
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| - | und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben |
| 3.2 | Die Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel gewährt | |
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| - | für Kinder- und Jugendliche bis 18 Jahre eine Zuwendung von max.15,00 Euro pro Mitglied |
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| - | und, sofern Kinder und Jugendliche Mitglied sind, eine Pauschalförderung von 150,00 Euro pro Jahr |
| 4. | Antragsverfahren | |
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| 4.1 | Die Zuschüsse werden nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Der Antrag muss an die Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel gerichtet sein. |
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| 4.2 | Die Anträge sind bis zum 28. Februar des laufenden Jahres einzureichen. Später eingegangene Anträge werden bei der Bezuschussung nicht berücksichtigt. |
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| 4.3 | Die Gemeindeverwaltung prüft die formalen Voraussetzungen der Anträge und sendet Mängel behafteter Anträge innerhalb von 4 Wochen zurück. |
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| 4.4 | Die Entscheidung wird dem Antragssteller schriftlich mitgeteilt. |
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| 4.5 | Sollte ein Verein eine erstmalige Beantragung einreichen ist die Satzung beizufügen. Sollte es Satzungsänderungen geben, sind diese unverzüglich der Gemeindeverwaltung mitzuteilen. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Vereinsvorsitzende die Richtigkeit der Angaben. |
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| 4.6 | Förderung der Jugend Für die Förderung der Jugendarbeit ist die Mitgliederzahl bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres maßgeblich. Dem Antrag ist eine namentliche Auflistung mit Angabe des Geburtsdatums und der Wohnadresse bei zu legen. |
| 5. | Sonstige Zuwendungsbestimmungen | |
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| 5.1 | Die Zuwendung darf nur für die Jugendarbeit im Verein verwendet werden. Der Zuwendungsempfänger ist gegenüber dem Fördermittelgeber nachweispflichtig. |
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| 5.2 | Fördermittel, die aufgrund unwahrer Angaben ausgereicht wurden, sind zzgl. 6% Zinsen zurück zu zahlen. |
| 6. | Inkrafttreten |
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| Die Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für die Jugendarbeit ortsansässiger Vereine der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel tritt am 01.01.2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für ortsansässige Vereine in der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel vom 01.01.2016 außer Kraft. |
ausgefertigt:
Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel
Uhlstädt-Kirchhasel, den 05.09.2025
gez.
Frank Dietzel — (Siegel)
Bürgermeister