Die Versammlungen der Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Ober- Unterpreilipp und Schloßkulm hat am 10.07.2026 den Kassenbericht, die Entlastung des Kassenführers und des Vorstandes, die Feststellung des Reinertrages für das Jagdjahr 2025/26 sowie die Auszahlung des Reinertrages der Jagdjahre 2024-26 an die Jagdgenossen beschlossen. Ebenfalls beschlossen wurde die Ermächtigung des Vorstandes über vorläufige Deckung eines eventuellen Rechtsstreites der Angliederungsgenossenschaft zu entscheiden.
Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd ausgeübt werden darf (Jagdgenossen), können die Auszahlung des Reinertrages mit den erforderlichen Angaben beim Jagdvorstand der Jagdgenossenschaft Ober- Unterpreilipp und Schloßkulm, c/o Thomas Hahn, Oberpreilipp 21, 07407 Rudolstadt, bis spätestens zum 28.02.2027 beantragen. (§14 Abs.3 der Satzung). Danach geltend gemachte Auszahlungsansprüche unterliegen der Verjährung. Nicht ausgezahlte Reinerträge fließen in die Rücklage. Alle Jagdgenossen werden gebeten, die für den SEPA Zahlungsverkehr erforderlichen Angaben (IBAN) schriftlich mitzuteilen. Vordrucke sind beim Jagdvorsteher erhältlich. Eigentum muss bei Unklarheit vom JG nachgewiesen werden. Bei Nichtvorliegen dieser Angaben erfolgt keine Auszahlung des Reinertrages.
Rudolstadt 31.07.2026
Jagdvorsteher
Thomas Hahn, Oberpreilipp 21, 07407 Rudolstadt