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Uhlstädt-Kirchhaseler Anzeiger
Ausgabe 9/2026
Amtlicher Teil
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Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

 

Flurbereinigungsbereich Ostthüringen Gera, 28.07.2026

Burgstraße 5

07545 Gera

Bodenordnungsverfahren: Stallgebäude Etzelbach

Az.: 2-8-0416

Bekanntgabe des Bodenordnungsplanes und Ladung zum Anhörungstermin

1.

Bekanntgabe (Offenlegung) des Bodenordnungsplanes

Gemäß § 59 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) wird der Bodenordnungsplan den Beteiligten am

Mittwoch, den 16.09.2026

in der Zeit von 14:00 bis 16:00 Uhr

im Jugendclubhaus in Etzelbach 26,

07407 Uhlstädt-Kirchhasel,

bekannt gegeben.

Der Bodenordnungsplan liegt in dieser Zeit zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Währenddessen stehen Beauftragte des TLBG zur Erläuterung und Auskunftserteilung zur Verfügung.

Den Beteiligten ist auf ihren Wunsch an Ort und Stelle die neue Feldeinteilung zu erläutern.

Diesbezügliche Termine können während der Offenlegung des Flurbereinigungsplanes vereinbart werden.

2.

Ladung zum Anhörungstermin

Im Flurbereinigungsverfahren Stallgebäude Etzelbach findet die Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des Bodenordnungsplanes gemäß § 59 Abs. 2 FlurbG am

Mittwoch, den 16.09.2026, um 16:00 Uhr

im Jugendclubhaus in Etzelbach 26,

07407 Uhlstädt-Kirchhasel,

statt.

Die Beteiligten werden hiermit geladen als

a)

Eigentümer ihrer dem Flurbereinigungsverfahren unterliegenden Grundstücke,

b)

Inhaber von Rechten an Grundstücken, die dem Flurbereinigungsverfahren unterliegen,

Widersprüche gegen den Inhalt des Bodenordnungsplanes, insbesondere gegen die Abfindung und die Vermarkung der Grenzen des Flurbereinigungsgebietes, müssen die Beteiligten im Anhörungstermin vorbringen.

Eine Auskunftserteilung oder Erläuterung der Abfindung kann am Tag des Anhörungstermins nicht mehr erfolgen.

Beteiligte, die keinen Widerspruch erheben wollen, brauchen zum Anhörungstermin nicht erscheinen.

3.

Zusendung von Auszügen aus dem Flurbereinigungsplan

Jeder Teilnehmer erhält als Anlage zu dieser Ladung einen Auszug aus dem Flurbereinigungsplan, der seine neuen Grundstücke nach Fläche und Wert sowie das Verhältnis seiner Gesamtabfindung zu dem von ihm Eingebrachten nachweist. Dieser Auszug soll den Teilnehmern unabhängig von der Erläuterung des Flurbereinigungsplanes im Bekanntgabetermin (Ziffer 1) ermöglichen, ihre Abfindung tatsächlich und rechnerisch nachzuprüfen.

Es wird gebeten. diesen Auszug zu den Terminen nach Ziffer 1 und 2 mitzubringen.

4.

Vertretungsbefugnis

Wer an der Wahrnehmung des Anhörungstermins verhindert ist, kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte muss seine Vertretungsbefugnis durch eine ordnungsgemäße Vollmacht nachweisen, die auch nachgereicht werden kann. Dies gilt auch für den Ehemann, falls er seine Frau vertritt und umgekehrt. Vollmachtvordrucke können beim Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Flurbereinigungsbereich Ostthüringen, Burgstraße 5, 07545 Gera kostenlos angefordert werden.

Die Vollmacht muss von einer dienstsiegelführenden Stelle (z. B. Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung, Gerichts- oder Polizeibehörde) beglaubigt sein. Die Beglaubigung ist gebührenfrei.

Die Gebührenbefreiung bezieht sich nicht auf eine notarielle Beglaubigung.

Ohne Beglaubigung kann die Vollmacht vorerst anerkannt werden. Die Beglaubigung ist aber nachzuholen.

5.

Datenschutzrechtlicher Hinweis

Im oben genannten Verfahren werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c und e der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet.

Nähere Informationen zu Art und Verwendung dieser Daten, den zuständigen Ansprechpartnern sowie Ihren Rechten als betroffene Person können Sie auf der Internetseite des TLBG im Bereich Datenschutz oder direkt unter https://tIbo.thueringen.de/datenschutz abrufen. Auf Wunsch wird Ihnen auch eine Papierfassung zugesandt.

Im Auftrag Siegel

gez. Dr. Frauke Anders, Referatsleiterin