Auf Grund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden
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| erhöht | vermindert | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. der Nachträge | |
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| um € | um € | gegenüber bisher € | auf nunmehr verändert € |
| a) | im VWH | ||||
| Die Einnahmen | 500.032 |
| 10.571.963 | 11.071.995 |
| Die Ausgaben |
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| 10.571.963 | 11.071.995 |
| b) | im VMH | ||||
| Die Einnahmen | 623.265 |
| 2.249.816 | 2.873.081 |
| Die Ausgaben |
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| 2.249.816 | 2.873.081 |
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 800.000 Euro festgesetzt. Dabei handelt es sich um das Kreditkontigent des Thüringer Kommunalen Investitionsprogrammgesetzes für die Jahre 2026 bis 2029 (ThürKIpG) vom 30. Dezember 2025
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern bleiben unverändert.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Nachtragshaushaltsplan wird von 1.000.000 EURO um 500.000 EUR erhöht und damit auf
1.500.000,00 EURO
neu festgesetzt.
Der Stellenplan wird mit folgender Zahl der Stellen dargestellt:
| a) | Beamte | 2,0 |
| b) | Arbeitnehmer | 31,0434 |
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Ausgefertigt
Uhlstädt-Kirchhasel, den 17.08.2026
Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel
gez. Dietzel (Siegel)
Bürgermeister
Hinweis zur öffentlichen Auslegung des Haushaltsplans 2026
Gemäß § 57 Abs. 3 Satz 3 ThürKO liegt der Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel für das Haushaltsjahr 2026 ab Montag, dem 24.08.2026 bis 11.09.2026 in der Finanzverwaltung der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel, OT Uhlstädt, Jenaische Straße 90 während der Sprechzeiten zur öffentlichen Einsichtnahme aus und wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2026 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 zur Einsichtnahme auf der Internetseite der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel zur Verfügung gehalten.