Aufgrund des § 55 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Thüringen S.41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S.127) erlässt der Stadtrat am 12. Dezember 2023 folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 8.668.200,00 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 3.341.200,00 € |
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 110.000,00 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 2.519.000,00 € festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 270 v.H. |
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| b) | für Grundstücke (B) | 390 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 400 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Es gilt der vom Stadtrat am 12. Dezember 2023 beschlossene Stellenplan.
§ 7
| 1. | Über- und außerplanmäßige Ausgaben gemäß § 58 ThürKO dürfen nur mit Zustimmung des Stadtrates geleistet werden, soweit sie nach Umfang und Bedeutung erheblich sind. Darunter fallen: | |
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| a) | Über- und außerplanmäßige Ausgaben mit einem Volumen von mehr als 5.000,00 €. |
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| b) | In Fällen, die keinen Aufschub dulden, kann der Hauptausschuss über die Bereitstellung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 20.000,00 € je Haushaltsstelle entscheiden. |
| 2. | Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind dem Stadtrat zur Kenntnis zu geben. | |
§ 8
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.
Vacha, den 19. Dezember 2023
Martin Müller — (Dienstsiegel)
Bürgermeister