Beschluss 23/05/2024
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan
Sondergebiet „Photovoltaik-Freiflächenanlage" Oberzella
Beschluss
| 1. | Für das Gebiet angrenzend an die Ortsstraße „Am Höhenweg" und das Gewerbegebiet in Oberzella mit den dargestellten Flurstücken, soll ein Bebauungsplanverfahren gemäß S 2 Baugesetzbuch in der derzeit gültigen Fassung, eingeleitet werden. |
| Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst ca. 8 ha mit folgenden Flurstücken der Gemarkung Oberzella, Flur 4: |
| Flurstück | Eigentümer | Größe |
| Flur 4 | ||
| 539 | Stadt Vacha | 19.210 m2 |
| 538 | Stadt Vacha | 8.696 m 2 |
| 537 | Privater Eigentümer | 10.644 m 2 |
| 536 | Stadt Vacha | 933 m2 |
| 534/8 teilweise | Stadt Vacha | 27.739 m 2 |
| 533 | Privat Eigentümer | 5.000 m 2 |
| 531 teilweise | Stadt Vacha | 2.494 m 2 |
| 506 | Stadt Vacha | 5.144 m2 |
| 507 | Stadt Vacha | 1.803 m2 |
Das Plankonzept ist als Anlage 1 dem Beschluss beigefügt.
| 2. | Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist die Entwicklung der Fläche als eine Freiflächen-Photovoltaikanlage, die in verschiedenen Bauabschnitten realisiert werden kann, um Bedarfsorientiert zu handeln. |
| Begründung: |
| Der Standort für das geplante Vorhaben liegt angrenzend an das Gewerbegebiet in der Ortslage. Für die zur Rede stehende Fläche liegt kein Bebauungsplan vor. Insofern ist gemäß S 1 Abs. 3 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Die Grundstücksflächen, ca. 8 ha, befinden sich am nordwestlichen Rand des Ortes. Erreichbar ist die Geltungsbereichsfläche über die Straße „Am Höhenweg". Der Ausbau der Freiflächen-Photovoltaikanlage soll einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende leisten. Die Bundesregierung ist in den vergangenen Jahren verschiedene Verpflichtungen eingegangen, um die Reduzierung der Emissionen von Treibhausgasen voranzutreiben. Diese Verpflichtungen führen dazu, den Anteil erneuerbarer Energien auszubauen. Das Erneuerbare Energien Gesetz bildet die nationale rechtliche Grundlage zum Ausbau dieser Freiflächen-Photovoltaikanlage. Für die Auswahl der Fläche bilden die Kriterien des Naturschutzes eine bestimmende Rolle. Alle Flächen befinden sich außerhalb von Naturschutzgebieten. Folgende Punkte sind die Grundlage für die Wahl der zu beplanenden Fläche; Die natürlichen Standortgegebenheiten wie Hanglage/ Böschungsneigung sind gegeben. |
| Die technischen Voraussetzungen für die Fläche, wie Lage zum nächsten Einspeisepunkt (Gewerbegebiet), vorhandene Zufahrt (Am Höhenweg) und einfache Eigentumsverhältnisse (drei Parteien) sind erfüllt. Laut den Vorgaben des Thüringer Landesentwicklungsplanes liegt der Ausbau erneuerbarer Energien in überragendem öffentlichen Interesse: |
| “ [ ]5.2 Energie |
| Leitvorstellungen |
| Der Ausbau der erneuerbaren Energien (Windenergie, Solarenergie, Biomasse, Erdwärme, Wasserkraft), der Speicher und der Netze, liegen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit. 2Die Potenziale der erneuerbaren Energien sollen unter Berücksichtigung ihrer bundesgesetzlich festgeschriebenen Bedeutung erschlossen und genutzt werden. 3Voraussetzungen für den weiteren Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energieträger sollen an geeigneten Stellen geschaffen werden "Dabei sollen der Ausbau von Energieerzeugungsanlagen und die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur aufeinander abgestimmt werden. l...] |
| 5. Eine klimaverträgliche Energieversorgung von Industrie- und Gewerbestandorten soll besonderes Gewicht erhalten (Dekarbonisierung). l...]“ |
| 3. | Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans gemäß S 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. |
| 4. | Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Planungsbüro -PBB- Bad Salzungen GmbH in Bad Salzungen, Michaelisstraße 23, 36433 Bad Salzungen beauftragt werden. Eine frühzeitige Beteiligung der Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist, auch im Hinblick auf dem Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung, durchzuführen |
| 5. | Es wird jedermann Gelegenheit gegeben, die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen bei der Stadtverwaltung Vacha, Bahnhofstrasse 21, 36404 Vacha während der Dienststunden zu erfragen. An gleicher Stelle wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Diese frühzeitige Bürgerbeteiligung findet für die Dauer von 14 Tagen nach der ortsüblichen Bekanntmachung statt. |
Abstimmung
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder 17
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder 12
davon stimmberechtigt 12
| Ja-Stimmen 11 | Nein-Stimmen 0 | Enthaltungen 1 |
Der Beschluss 23/05/2024 wird mehrheitlich angenommen.
Beschluss 27/05/2024
Städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGb für das
Bebauungsgebiet „Photovoltaik-Freiflächenanlage“ Oberzella
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt den beigefügten Städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Vacha und der WerraEnergieDienste GmbH. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Vertrag zu unterzeichnen.
Abstimmung
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder 17
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder 12
davon stimmberechtigt 12
| Ja-Stimmen 11 | Nein-Stimmen 0 | Enthaltungen 1 |
Der Beschluss 27/05/2024 wird mehrheitlich angenommen.
Beschluss 24/05/2024
Änderung des Gesellschaftsvertrages der
Kommunalbeteiligungsgesellschaft mbH Schmalkalden (KBG)
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Vacha stimmt den Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Kommunalbeteiligungsgesellschaft mbH Schmalkalden (KBG), so wie in der Anlage beigefügt, zu. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den geänderten Gesellschaftsvertrag notariell zu beurkunden.
Abstimmung
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder 17
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder 12
davon stimmberechtigt 12
| Ja-Stimmen 12 | Nein-Stimmen 0 | Enthaltungen 0 |
Der Beschluss 24/05/2024 wird einstimmig angenommen.
Beschluss 28/05/2024
Änderung des Gesellschaftsvertrages der
Städtischen Wohnungsbaugesellschaft Vacha mbH
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Vacha stimmt den Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Städtischen Wohnungsbaugesellschaft Vacha mbH, so wie in der Anlage beigefügt, zu. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den geänderten Gesellschaftsvertrag notariell zu beurkunden.
Abstimmung
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder 17
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder 12
davon stimmberechtigt 12
| Ja-Stimmen 12 | Nein-Stimmen 0 | Enthaltungen 0 |
Der Beschluss 28/05/2024 wird einstimmig angenommen.
Beschluss 25/05/2024
2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft und die Inanspruchnahme von Verpflegungsangeboten der Stadt Vacha
(Kindergartengebührensatzung)
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die beigefügte 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft und die Inanspruchnahme von Verpflegungsangeboten der Stadt Vacha (Kindergartengebührensatzung).
Abstimmung
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder 17
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder 12
davon stimmberechtigt 12
| Ja-Stimmen 12 | Nein-Stimmen 0 | Enthaltungen 0 |
Der Beschluss 25/05/2024 wird einstimmig angenommen.
Beschluss 26/05/2024
Grundsteuerreform - Hebesatzsatzung
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Vacha beschließt die in der Anlage beigefügte "Satzung über die
Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer der Stadt Vacha (Hebesatz-Satzung)".
Abstimmung
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder 17
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder 12
davon stimmberechtigt 12
| Ja-Stimmen 12 | Nein-Stimmen 0 | Enthaltungen 0 |
Der Beschluss 26/05/2024 wird einstimmig angenommen.
Beschluss 34/05/2024
Grundsatzbeschluss "Prioritäten ländlicher Wegebau"
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Vacha beschließt, die Projekte des ländlichen Wegebaus in folgender Priorität abzuarbeiten:
| 1. | Wirtschaftsweg Oechsetal |
| 2. | Hauptwirtschaftsweg Martinroda - Vacha |
Abstimmung
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder 17
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder 12
davon stimmberechtigt 12
| Ja-Stimmen 11 | Nein-Stimmen 0 | Enthaltungen 1 |
Der Beschluss 34/05/2024 wird einstimmig angenommen.
Beschluss 31/05/2024
1. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Stadt Vacha
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die beigefügte
"1. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Stadt Vacha".
Abstimmung
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder 17
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder 12
davon stimmberechtigt 12
| Ja-Stimmen 12 | Nein-Stimmen 0 | Enthaltungen 0 |
Der Beschluss 31/05/2024 wird einstimmig angenommen.
Beschluss 32/05/2024
Überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 20.000,00 € für die im Deckungskreis 0030 gebuchten Bewirtschaftungskosten für Grundstücke und baulichen Anlagen.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Vacha beschließt die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 20.000,00 € für die im Deckungskreis 0030 gebuchten Bewirtschaftungskosten für Grundstücke und baulichen Anlagen.
Die Deckung der finanziellen Mittel ist durch Einsparung im Deckungskreis 0010 (Personalausgaben) gegeben.
Abstimmung
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder 17
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder 12
davon stimmberechtigt 12
Ja-Stimmen 12 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0
Der Beschluss 32/05/2024 wird einstimmig angenommen.
Beschluss 33/05/2024
Außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 16.500,00 Euro für die Anschaffung eines DMS -
Dokumenten Management System für die Stadtverwaltung Vacha
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Vacha beschließt die außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 2.0600 935000 in Höhe von 16.500,00 Euro für die Anschaffung eines DMS - Dokumenten Management System für die Stadtverwaltung Vacha.
Die Deckung der finanziellen Mittel ist durch eine außerplanmäßige Einnahme von Fördermitteln in Höhe von 3.800,00 Euro in der Haushaltsstelle 2.06000.361000 -Zuweisung für die Digitalisierung der Verwaltung- und durch eine außerplanmäßige Einnahme in Höhe von 12.700,00 Euro bei der Haushaltsstelle 2.63000 361007 -Zuweisung Werratalradweg Oberzella gegeben.
Abstimmung
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder 17
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder 12
davon stimmberechtigt 12
| Ja-Stimmen 12 | Nein-Stimmen 0 | Enthaltungen 0 |
Der Beschluss 33/05/2024 wird einstimmig angenommen.