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Vorderrhönkurier
Ausgabe 11/2025
Stadt Vacha
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Amtliche Bekanntmachungen

Entgeltordnung

für das Städtische Freibad Vacha

Die Stadt Vacha setzt als Eigentümer des Städtischen Freibades Vacha folgende Entgelte für die Benutzung fest:

§ 1

Tarife

(1) Für die Benutzung des Städtischen Freibades Vacha werden Entgelte erhoben. Die Entgelte beinhalten jeweils die aktuell geltende gesetzliche Mehrwertsteuer.

Die Entgelte werden wie folgt festgesetzt:

1.

Einzelkarten

1.1.

Erwachsene

3,00 €

1.2.

Kinder und Jugendliche (3 bis 17 Jahre),

Schwerbehinderte

1,50 €

1.3.

ab 17.00 Uhr für alle

1,50 €

2.

Saisonkarten

2.1.

Erwachsene

50,00 €

2.2.

Kinder und Jugendliche (3 bis 17 Jahre),

Schwerbehinderte

30,00 €

3.

Gruppentarif pro Gruppenmitglied

1,00 €

(gilt nur für vorangemeldete Gruppen

institutioneller Einrichtungen,

z.B. Schulen, Kitas, Träger der Jugendhilfe)

(2) Für Kleinkinder unter 3 Jahren wird kein Entgelt erhoben.

(3) Für Saisonkarten, die in den ersten zwei Wochen der Badesaison erworben werden, wird ein Nachlass von 10 Prozent auf das Entgelt gewährt.

§ 2

Weitere Bestimmungen

(1) Einzelkarten berechtigen nur zu einem einmaligen ununterbrochenen Besuch des Schwimmbades.

(2) Saisonkarten verlieren mit Ablauf der Badesaison ihre Gültigkeit. Die Übertragung von Saisonkarten ist nicht gestattet und hat ihre Einziehung zur Folge.

(3) Gelöste Karten werden nicht zurückgenommen. Für verlorene, sonst abhanden gekommene oder nicht ausgenutzte Einzel- und Saisonkarten werden die Entgelte nicht erstattet.

(4) Muss das Schwimmbad aus technischen oder sonstigen Gründen vorübergehend geschlossen werden, wird den Inhabern von Saisonkarten keine Entschädigung gewährt.

§ 3

In-Kraft-Treten

Diese Entgeltordnungen für das Städtische Freibad Vacha tritt zum 01. Mai 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung für das Städtische Freibad Vacha vom 16.11.2022 außer Kraft.

Vacha, den 14.05.2025

gez. Martin Müller

Bürgermeister