Die Stadtverwaltung Vacha weist auf den Zahlungstermin für die Grundsteuer am 15. Mai 2025 hin.
Steuerpflichtige, die der Stadtverwaltung keine Bankeinzugsermächtigung erteilt haben, werden gebeten die Zahlung schnellstmöglich vorzunehmen.
Wartburg-Sparkasse
| IBAN: | DE78 8405 5050 0000 1246 21 |
| Verwendungszweck: | Kassenzeichen |
Nach Ablauf dieser Frist sind Mahnungen fällig, die dann mit Mahngebühren und Säumniszuschlägen berechnet werden.
Um diese Kosten zu vermeiden, wird empfohlen der Stadtkasse eine schriftliche Bankeinzugsermächtigung zu erteilen.
Das hierfür benötigte SEPA-Lastschriftmandat erhalten Sie in der Stadtverwaltung, durch telefonische Anfrage per Post oder auf der Internetseite der Stadt www.vacha.de unter Rathaus > Formulare > Lastschrift.
Wichtig!
Bestehende Daueraufträge müssen an die neuen Grundsteuerbescheide angepasst werden.