Aufgrund der §§ 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Dezember 2025 (GVBl. S. 22, 47) sowie des § 33 des Thüringer Bestattungsgesetzes (ThürBestG) vom 19. Mai 2004 (GVBl. S. 505 ff.) zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 284) hat der der Stadtrat der Stadt Vacha in seiner Sitzung am 05. Mai 2026 folgende 1. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Vacha erlassen:
Änderungen
Die Friedhofssatzung der Stadt Vacha vom 01.02.2018 wird wie folgt geändert:
| 1. | In § 10 Abs. 2 wird am Ende die Angabe „0,30 m“ durch die Angabe „0,50 m“ ersetzt. |
| 2. | § 11 wird durch den folgenden § 11 ersetzt: |
| „ § 11 Ruhezeit |
| (1) Die Ruhezeit für Erdbestattungen beträgt 30 Jahre. |
| (2) Die Ruhezeit für Urnenbeisetzungen beträgt 20 Jahre. Auf Antrag kann die Ruhezeit auf bis zu 15 Jahre verkürzt werden.“ |
| 3. | In § 19 Abs. 3 S. 3 wird vor die Angabe „stehende“ die Angabe „senkrecht“ eingefügt. |
Inkrafttreten
Die Satzungsänderung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Vacha, den 18.06.2026 (Siegel)
gez. Martin Müller
Bürgermeister
Stadt Vacha