Beschluss Nr. 226/33/2023
Teilweise Aufhebung des Abwägungs- und Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan „Heppegasse“ in Vacha Ortsteil Völkershausen
Der mit Datum vom 20.12.2022 zur Satzung erhobene Bebauungsplan soll in den Grundzügen geändert werden.
Der Satzungsbeschluss Nr. 198/29/2022 wird deshalb teilweise aufgehoben (Punkt 3 - 5).
Es erfolgt eine neue Beschlussfassung zur erneuten öffentlichen Auslegung des genannten Bebauungsplanes.
Abstimmung
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder 21
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder 16
davon stimmberechtigt 16
| Ja-Stimmen 16 | Nein-Stimmen 0 | Stimmenthaltungen 0 |
Der Beschluss Nr. 226/33/2023 wurde einstimmig angenommen.
Beschluss Nr. 228/33/2023
Billigungs- und Auslegungsbeschluss Bebauungsplan „Heppegasse“ in der Stadt Vacha nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
| 1. | Der 2. Entwurf des Bebauungsplans „Heppegasse“ der Stadt Vacha, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:1.000 sowie der Begründung und dem Umweltbericht, wird in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 07.08.2023 gebilligt. |
| Folgende Grundstücke sind Bestandteil des Geltungsbereiches: |
| Gemarkung Völkershausen: |
| Flur 9, Flurstück 67/3 teilweise (Grundstückstiefe innerhalb des Geltungsbereiches bis 35 m), |
| Flur 10, Flurstücke 2/1 teilweise (vorhandene Straße), 3/1 und 3/7 teilweise. |
| 2. | Der Stadtrat bestimmt, dass für den erneuten Entwurf des Bebauungsplans Allgemeines Wohngebiet „Heppegasse“, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:1.000 sowie der Begründung, dem Umweltbericht und den umweltrelevanten Stellungnahmen, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 durchgeführt werden sollen. |
| 3. | Im Rahmen des durchgeführten Verfahrens nach § 4 BauGB wurden folgende umweltrelevanten Stellungnahmen abgegeben: |
| Träger öffentlicher Belange | Vorgebrachte Belange | |
| Thüringer Landesverwaltungsamt | - — - - | Bebauungsplan ist aus dem FNP zu entwickeln; Flächenbilanz prüfen; Flächen liegen westlich des Gewässers 2. Ordnung „Oechse“ |
| Landratsamt Wartburgkreis | - — - - - | Bebauungsplan ist aus dem FNP zu entwickeln Keine Altlasten bekannt Löschwasser Notwendigkeit einer Eingriffs- und Ausgleichsbilanz und eines Umweltberichtes |
| TLLLR | - | Bebauung soll in Abhängigkeit des Bedarfes realisiert werden, um die Grünflächen lange zu nutzen. |
| Thüringisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie | - | Keine Belange |
| Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz | - | Hinweise zu den Schallorientierungswerten, LSG, Geologie und Grundwasserschutz sowie zum Altbergbau |
| WVS | - | Wasserwirtschaftliche Anlagen sind zu errichten |
| 4. | Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen. |
Abstimmung
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder 21
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder 16
davon stimmberechtigt 16
| Ja-Stimmen 16 | Nein-Stimmen 0 | Stimmenthaltungen 0 |
Der Beschluss Nr. 228/33/2023 wurde einstimmig angenommen.
Beschluss Nr. 227/33/2023
Überplanmäßige Ausgaben in Höhe von ca. 40.000,00 € für die im Deckungskreis 0020 gebuchten Kosten für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
Der Stadtrat der Stadt Vacha beschließt die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von ca. 40.000,00 € für die im Deckungskreis 0020 gebuchten Unterhaltungskosten für Grundstücke und bauliche Anlagen.
Die Deckung der finanziellen Mittel ist durch Gewerbesteuermehreinnahmen (Haushaltsstelle 9000 003) gegeben.
Abstimmung
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder 21
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder 16
davon stimmberechtigt 16
| Ja-Stimmen 16 | Nein-Stimmen 0 | Stimmenthaltungen 0 |
Der Beschluss Nr. 227/33/2023 wurde einstimmig angenommen.
Beschluss Nr. 231/33/2023
Außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 6.900,00 € für ein 5-tägiges Inhouse-Seminar Personalrat
Der Stadtrat der Stadt Vacha beschließt die außerplanmäßige Ausgabe in Haushaltsstelle 1.0800 562000 in Höhe von 6.900,00 € für das Inhouse-Seminar zum Thema „Grundlagen des Landespersonalvertretungsrechts (Thüringen) und der Personalarbeit“ und „Allg. Arbeitsrecht für den Personalrat“.
Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe ist durch außerplanmäßige Zinseinnahmen aus dem Anlegen von Termingeldern (Haushaltsstelle 1.9100 207) gegeben.
Abstimmung
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder 21
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder 16
davon stimmberechtigt 16
| Ja-Stimmen 16 | Nein-Stimmen 0 | Stimmenthaltungen 0 |
Der Beschluss Nr. 231/33/2023 wurde einstimmig angenommen.