nach § 3 Abs. 2 und § 13b Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Vacha hat in seiner Sitzung am 22.08.2023 folgenden Beschluss gefasst:
1.
Der geänderte Entwurf des Bebauungsplan Wohngebiet „Heppegasse“ der Stadt Vacha, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 sowie der Begründung, wird in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 07.08.2023 gebilligt.
2.
Der Stadtrat bestimmt, dass für den geänderten Entwurf des Bebauungsplans Wohngebiet „Heppegasse“, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 sowie der Begründung, die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden sollen.
3.
Der Plan wird in der Zeit vom
| Montag, dem 18.09.2023 |
| bis einschließlich |
| Freitag, dem 06.10.2023 |
im Rathaus der Stadt Vacha, Bahnhofstraße 21, 36404 Vacha
in der Bauverwaltung während der üblichen Dienstzeiten
| Montag | von 09:00 bis 12:00 Uhr |
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| Dienstag | von 09:00 bis 12:00 Uhr | und von 13:00 bis 16:00 Uhr |
| Mittwoch | von 09:00 bis 12:00 Uhr |
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| Donnerstag | von 09:00 bis 12:00 Uhr | und von 13:00 bis 18:00 Uhr |
| Freitag | von 09:00 bis 12:00 Uhr |
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zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Darüber hinaus erfolgt die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes auch im Internet unter:
https://www.vacha.de/oeffentliche-amtliche-bekanntmachung.html
Während der Auslegungsdauer können von jedermann Äußerungen und Anregungen ausschließlich zu den Änderungen des Entwurfs schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Vacha, 28.08.2023
Martin Müller
Bürgermeister