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Vorderrhönkurier
Ausgabe 18/2023
Stadt Vacha
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Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplan Wohngebiet „Heppegasse “ in Vacha

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Vacha

Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplan Wohngebiet „Heppegasse “ in Vacha

nach § 3 Abs. 2 und § 13b Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Vacha hat in seiner Sitzung am 22.08.2023 folgenden Beschluss gefasst:

1.

Der geänderte Entwurf des Bebauungsplan Wohngebiet „Heppegasse“ der Stadt Vacha, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 sowie der Begründung, wird in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 07.08.2023 gebilligt.

2.

Der Stadtrat bestimmt, dass für den geänderten Entwurf des Bebauungsplans Wohngebiet „Heppegasse“, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 sowie der Begründung, die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden sollen.

3.

Der Plan wird in der Zeit vom

Montag, dem 18.09.2023

bis einschließlich

Freitag, dem 06.10.2023

im Rathaus der Stadt Vacha, Bahnhofstraße 21, 36404 Vacha

in der Bauverwaltung während der üblichen Dienstzeiten

Montag

von 09:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag

von 09:00 bis 12:00 Uhr

und von 13:00 bis 16:00 Uhr

Mittwoch

von 09:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag

von 09:00 bis 12:00 Uhr

und von 13:00 bis 18:00 Uhr

Freitag

von 09:00 bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Darüber hinaus erfolgt die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes auch im Internet unter:

https://www.vacha.de/oeffentliche-amtliche-bekanntmachung.html

Während der Auslegungsdauer können von jedermann Äußerungen und Anregungen ausschließlich zu den Änderungen des Entwurfs schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Vacha, 28.08.2023

Martin Müller

Bürgermeister