Das Europäische Parlament hat mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) ein europaweit einheitliches Konzept aufgestellt, um den Umgebungslärm und seine schädlichen Folgen zu verringern bzw. ganz zu vermeiden.
Die Richtlinie wurde in Deutschland im Bundesimmissionsschutzgesetz gesetzlich verankert (§§ 47 a-f BImSchG). Danach ist eine Gemeinde verpflichtet einen Lärmaktionsplan aufzustellen, wenn sie an einer Hauptverkehrsstraße mit einer Mindest-Verkehrsbelegung von mehr als 3 Mio. Kfz/ Jahr liegt.
In der Stadt Vacha betrifft das den Bereich der Bundesstraßen 62 und 84 vom Ortseingang Badelachen bis zum neugebauten Kreisel. Die Stadt Vacha hat für diesen Bereich einen Lärmaktionsplan entworfen, der Maßnahmen zur Lärmminderung vorschlägt.
Der Entwurf des Lärmaktionsplans kann auf der Internetseite der Stadt Vacha eingesehen werden:
https://www.stadt-vacha.de/Rathaus/Oeffentliche-Bekanntmachungen
Alle Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit bis zum 04. Oktober 2024 Hinweise und Stellungnahmen zu dem Entwurf des Lärmaktionsplans bei der Stadt Vacha einzureichen. Schriftliche Stellungnahmen können per E-Mail an
oder per Post an
Stadt Vacha, Bahnhofstraße 21, 36404 Vacha
gesendet werden. Stellungnahmen, die nach dem 04.10.2024 eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
Martin Müller
Bürgermeister