Beschluss 63/13/2025
Verfahrensweise zu den Garagen auf städtischen Grund und Boden
Beschluss
In Ergänzung zum Beschluss Nr. 46/09/2025 beschließt der Stadtrat den Verkauf der Grundstücke ausgewählter Garagenkomplexe gemäß der beigefügten Anlage.
Für den Verkauf dieser Grundstücke gilt folgende Verfahrensweise:
| • | Der Verkauf erfolgt ausschließlich an die bei der Stadt registrierten Garagennutzer. |
| • | Der Verkauf wird einheitlich an sämtliche Nutzer eines Garagenkomplexes vorgenommen (ein Kaufvertrag pro Garagenkomplex). |
| • | Verweigert ein Garagennutzer den Grundstückskauf, kündigt die Stadt das bestehende Pachtverhältnis. Die betreffende Garage fällt in das Eigentum der Stadt, welche damit Miteigentümerin der entstehenden Grundstücksgemeinschafft wird. |
| • | Der Verkaufspreis entspricht dem zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Bodenrichtwer des jeweiligen Grundstücks. |
| • | Die Garagennutzer tragen die Kosten für Vermessung sowie sämtliche Kaufnebenkosten. |
| • | Die Stadt übernimmt die anteiligen Kosten für die Garagen, die in ihrem Eigentum verbleiben. |
Für Garagenkomplexe, deren Grundstücke im Eigentum der Stadt verbleiben, gilt weiterhin die mit Beschluss Nr. 46/09/2025 festgelegte Verfahrensweise.
Abstimmung
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder 17
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder 17
davon stimmberechtigt 17
Ja-Stimmen 17
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
Der Beschluss 63/13/2025 wird einheitlich angenommen.
Beschluss 64/13/2025
Neue Verfahrensweise Rückbaugebiet Kleingartenanlage Sankt Annen II
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Weiternutzung der Flurstücke 962 und 963 in der Kleingartenanlage Sankt Annen II als Fläche für Kleingärten.
Abstimmung
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder 17
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder 17
davon stimmberechtigt 17
Ja-Stimmen 17
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
Der Beschluss 64/13/2025 wird einheitlich angenommen.
Beschluss 67/13/2025
Überplanmäßige Ausgabe Kemenate in Vacha
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Vacha beschließt die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 23.500,00 € für zwei vorbereitende Vergaben bei der Sanierung der Kemenate.
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe ist durch Haushaltsausgabereste aus der Sanierung der Oechse sichergestellt (Hhst. 2.69000 940 000).
Abstimmung
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder 17
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder 17
davon stimmberechtigt 17
Ja-Stimmen 17
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
Der Beschluss 67/13/2025 wird einheitlich angenommen.