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Vorderrhönkurier
Ausgabe 2/2025
Stadt Vacha
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Amtliche Bekanntmachungen

2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren

für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft und die Inanspruchnahme von Verpflegungsangeboten

der Stadt Vacha

(Kindergartengebührensatzung)

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 Nr. 1 und 21 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288); der §§ 2, 10 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBI. S. 301), zuletzt geändert durch Artikel 32 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), des § 90 des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBI. I S. 2022), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 7. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 351), der §§ 21 Abs. 1, 29 und 30 des Thüringer Gesetz über die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege als Ausführungsgesetz zum Achten Buch Sozialgesetzbuch (Thüringer Kindergartengesetz - ThürKigaG -) vom 18.12.2017 (GVBI. S.276), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 202) hat der Stadtrat der Stadt Vacha in der Sitzung am 10.12.2024 die folgende 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft und die Inanspruchnahme von Verpflegungsangeboten der Stadt Vacha beschlossen:

I.

Änderungen

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft und die Inanspruchnahme von Verpflegungsangeboten der Stadt Vacha (Kindergartengebührensatzung) vom 24.10.2018, welche zuletzt durch die 1. Änderungssatzung vom 13.02.2020 geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

§ 7 Absatz 1 wird durch den folgenden Absatz 1 ersetzt:

„(1) Die Verpflegungsgebühren betragen ab dem 01.03.2025

in der Integrativen Kindertageseinrichtung in Vacha

3,00 € je Kind pro Tag

(2,80 Mittagessen und 0,20 € Getränke),

in der Kindertageseinrichtung „Kinderland“ Völkershausen

Mittagessen für Kinder

2,80 €,

Frühstück

0,75 €,

Vesper

0,75 €,

(Getränke sind im Gebührensatz enthalten),

Mittagessen für Erwachsene

4,60 €.

Die Verpflegungsgebühren betragen ab dem 01.01.2026

in der Integrativen Kindertageseinrichtung in Vacha

3,15 € je Kind pro Tag

(2,94 Mittagessen und 0,21 € Getränke),

in der Kindertageseinrichtung „Kinderland“ Völkershausen

Mittagessen für Kinder

2,94 €,

Frühstück

0,79 €,

Vesper

0,79 €,

(Getränke sind im Gebührensatz enthalten),

Mittagessen für Erwachsene

4,75 €.

Die Verpflegungsgebühren betragen ab dem 01.01.2027

in der Integrativen Kindertageseinrichtung in Vacha

3,30 € je Kind pro Tag

(3,08 € Mittagessen und 0,22 € Getränke),

in der Kindertageseinrichtung „Kinderland“ Völkershausen

Mittagessen für Kinder

3,08 €,

Frühstück

0,83 €,

Vesper

0,83 €,

(Getränke sind im Gebührensatz enthalten),

Mittagessen für Erwachsene

4,90 €.

Die Verpflegungsgebühren betragen ab dem 01.01.2028

in der Integrativen Kindertageseinrichtung in Vacha

3,46 € je Kind pro Tag

(3,23 € Mittagessen und 0,23 € Getränke),

in der Kindertageseinrichtung „Kinderland“ Völkershausen

Mittagessen für Kinder

3,23 €,

Frühstück

0,87 €,

Vesper

0,87 €,

(Getränke sind im Gebührensatz enthalten),

Mittagessen für Erwachsene

5,05 €.

Die Verpflegungsgebühren betragen ab dem 01.01.2029

in der Integrativen Kindertageseinrichtung in Vacha

3,63 € je Kind pro Tag

(3,39 € Mittagessen und 0,24 € Getränke),

in der Kindertageseinrichtung „Kinderland“ Völkershausen

Mittagessen für Kinder

3,39 €,

Frühstück

0,91 €,

Vesper

0,91 €,

(Getränke sind im Gebührensatz enthalten),

Mittagessen für Erwachsene

5,20 €.“

§ 9 Absatz 3 wird durch den folgenden Absatz 3 ersetzt:

„(3) Die Höhe des Elternbeitrages in Euro pro Monat ergibt sich aus den nachfolgenden Tabellen:

Ab dem 01.03.2025 gelten folgende Elternbeiträge

Ab dem 01.01.2026 gelten folgende Elternbeiträge

Ab dem 01.01.2027 gelten folgende Elternbeiträge

Ab dem 01.01.2028 gelten folgende Elternbeiträge

Ab dem 01.01.2029 gelten folgende Elternbeiträge

 — 

II.

Inkrafttreten

Die Satzungsänderung tritt zum 01.03.2025 in Kraft.

Vacha, den 20.01.2025 —  (Siegel)

Martin Müller

Bürgermeister