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Vorderrhönkurier
Ausgabe 2/2026
Stadt Vacha
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Wichtiges auf einen Blick

Der nachfolgende Artikel stellt einen Nachtrag zur Erstmeldung in der ersten Ausgabe des Vorderrhönkuriers dar. Aufgrund von Entwicklungen nach dem damaligen Redaktionsschluss waren Korrekturen notwendig.

Information des Einwohnermeldeamtes

zum Thema Übermittlung von Meldedaten an die Bundeswehr

Der Bundestag hat im vergangenen Jahr die verpflichtende Musterung für junge Männer ab dem Geburtsjahr 2008 beschlossen. Ein erster Kontakt wird über Fragebögen hergestellt. Männer müssen, Frauen können diese ausfüllen. Abgefragt werden Angaben zur Person, der Gesundheit sowie die Bereitschaft zum Wehrdienst.

Aktuell erreichen uns viele Widersprüche gegen die Datenübermittlung nach § 58 c Abs. 1 Soldatengesetz (SG) an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr i.V.m. § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG). Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Datenübermittlung nur zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial über die Streitkräfte an eventuell zukünftige Freiwillige erfolgt. Außerdem wurde der § 36 Abs. 2 BMG zum 01.01.2026 abgeschafft.

In Bezug auf den neuen Wehrdienst gibt es im Bereich der Meldebehörde keine Möglichkeit, der Datenübergabe an die Bundeswehr zu widersprechen.