Interessierte Bürger können von der bisher tätigen Schiedsperson eingearbeitet werden, sie unterstützen und später bei Bedarf vertreten. Spätestens nach dem Ende der fünfjährigen Amtsdauer der Schiedsperson kann der Stellvertreter beziehungsweise die Stellvertreterin neue Schiedsperson der Schiedsstelle Vacha werden. In diesem Falle wird dann ein/e neue/r Stellvertreter/in in das Amt der Schiedsperson berufen.
Gemäß § 3 Abs. 1 und 2 des Thüringer Schiedsstellengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.1996 (GVBl. S. 61), zuletzt geändert durch Artikel 25 des Gesetzes vom 24.10.2001 (GVBl.S. 265)
| - | müssen die Schiedspersonen nach ihrer Persönlichkeit und ihrer Fähigkeiten für das Amt geeignet sein, |
| - | müssen das Wahlrecht besitzen, |
| - | müssen das 25. Lebensjahr vollendet und dürfen zu Beginn der Amtszeit das 70. Lebensjahr nicht vollendet haben, |
| - | im Bereich der Stadt Vacha ihren Hauptwohnsitz haben, |
| - | kein hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des MfS der DDR gewesen sein. |
Die/der Stellvertreter/in der Schiedsperson
| - | wird vom Stadtrat der Stadt Vacha gewählt und |
| - | durch den Direktor des Amtsgerichts Bad Salzungen berufen und verpflichtet. |
Alle interessierten Bürger bewerben sich bitte unter Angabe von Namen, Geburtsdatum, Adresse und Beruf/ Tätigkeit. Ihre Bewerbung senden Sie bitte an das Hauptamt der Stadt Vacha, Bahnhofstraße 21, 36404 Vacha.
Vorab können Sie sich gerne über die Tätigkeit einer Schiedsperson informieren, Telefon 036962 2610.
gez. Martin Müller
Bürgermeister Stadt Vacha