Aufgrund der §§ 19 Abs. 1, § 20 Abs. 2 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), und den Bestimmungen des Thüringer Gesetzes über die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Thüringer Kindergartengesetz - ThürKigaG) vom 18. Dezember 2017 (GVBl. S. 276), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 202), und des § 20 Abs. 8 ff. Infektionsschutzgesetz vom 10. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch Artikel 8v des Gesetzes vom 12. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 359), hat der Stadtrat der Stadt Vacha in der Sitzung am 15.10.2024 die folgende 1. Änderung der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Vacha beschlossen:
I.
Der § 4 Absatz 6 wird wie folgt gefasst:
„(6) Die Einrichtungen können zum Zweck der Teamweiterbildung an bis zu zwei ganzen Tagen und an bis zu zwei weiteren halben Tagen (ab Mittag) pro Jahr geschlossen werden, wenn dies den Eltern bis zum Jahresende für das folgende Kalenderjahr durch die Leitung der Kindertageseinrichtung bekannt gegeben wird.“
II.
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Stadt Vacha, den 22.11.2024
gez. Martin Müller
Bürgermeister