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Vorderrhönkurier
Ausgabe 25/2025
Stadt Vacha
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Amtliche Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung

der Feststellung des Wahlergebnisses

der Wahl des Ortsteilbürgermeisters

des Ortsteils Völkershausen / Stadt Vacha am 23.11.2025

Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.11.2025 das nachfolgende Ergebnis ermittelt und festgestellt.

Wahl des Ortsteilbürgermeisters

des Ortsteils Völkershausen/Stadt Vacha

Die Aufrechnung des Ergebnisses des Stimmbezirks 04-Völkershausen einschließlich des Ergebnisses der Briefwahl ergab folgendes Gesamtergebnis:

Wahlberechtigte 931

Wähler 539

Wahlbeteiligung 57,9 %

Ungültige Stimmen 3

Gültige Stimmen 536

Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:

Mehr als die Hälfte der abgegebeben Stimmen entfallen auf folgenden Bewerber:

Martin Witzel

Er ist zum Ortsteilbürgermeister des Ortsteils Völkershausen gewählt.

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung mit Begründung bei der Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Wartburgkreis, Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen, wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung (Wahlvorschriften) anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils für alle Geschlechter sowie für alle Personen, die divers oder ohne Eintrag im Geburtenregister sind.

Vacha, 24.11.2025

gez. M. Jahn, Wahlleiter