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Vorderrhönkurier
Ausgabe 3/2024
Allgemeine Informationen
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Öffentliche Bekanntmachung

der Gewässerschau für die „Ulster“ (Gewässer 1. Ordnung)

im März 2024 im Wartburgkreis

Auf der Grundlage des § 74 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) vom 28.05.2019 wird beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) eine Schaukommission für das Gewässer 1. Ordnung „Ulster“ gebildet. Für die Durchführung der Schau an Gewässern 1. Ordnung ist das TLUBN zuständig.

Geschaut werden die Gewässer, die Uferbereiche, die Anlagen an den Gewässern und die Überschwemmungsgebiete. Im Zuge der Gewässerschau werden die Gewässerrandstreifen begangen. Die betreffenden Grundstückseigentümer/Nutzungsberechtigten werden hiermit gebeten, den Zugang zu den Grundstücken zu ermöglichen. Bei Bedarf besteht eine Duldungspflicht für das Betreten der Grundstücke nach § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 4 und 6 WHG, soweit dies aus wasserwirtschaftlichen Gründen erforderlich ist.

Aus der nachfolgenden Tabelle sind die vorgesehenen Schautermine und die zu schauenden Gewässerabschnitte ersichtlich.

Die Gewässerschauen sind öffentlich, die Teilnehmer erhalten Gelegenheit, sich zu den besichtigten Abschnitten zu äußern. Dies ist auch im Vorhinein an die unter diesem Schreiben befindlichen Kontaktdaten möglich.

Witterungsbedingt kann es zu Einschränkungen und Terminverschiebungen kommen.

Termine für die Gewässerschau im März 2024

des Gewässers 1. Ordnung „Ulster“ im Wartburgkreis

(Änderungen vorbehalten)

*Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit

An- oder Rückfragen können an folgende Adresse vorgenommen werden:

Postalisch:

Thüringer Landesamt für Umwelt,

Bergbau und Naturschutz

Referat 44

Göschwitzer Straße 41, 07745 Jena

Telefonisch:

Geschäftsstelle Gewässerunterhaltung:

Tel.-Nr.: 0361 - 57 3917 265

Per Mail:

Email: gu@tlubn.thueringen.de