Die vorstehende Haushaltssatzung wird öffentlich bekannt gemacht.
Genehmigungsvermerk
Das Landratsamt Wartburgkreis ist als untere Rechtsaufsichtsbehörde für den Erlass dieses Bescheides gemäß § 123 Abs. 1 i.V. m. § 118 Abs. 1 ThürKO zuständig.
Die nach § 63 Abs. 2 ThürKO und § 59 Abs. 4 ThürKO erforderliche rechtsaufsichtliche Genehmigung durch die Kommunalaufsicht des Wartburgkreises ist mit Datum vom 25. Februar 2025 Aktenzeichen 17 082 G 200-69/25 (Ru) erfolgt.
Auslegungshinweis
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 der Stadt Vacha und die vorstehende Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde werden hiermit öffentlich bekannt gemacht (§ 57 Abs. 3 Satz 1 ThürKO)
Der Haushaltsplan 2025 der Stadt Vacha liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom
03. März 2025 bis 16. März 2025
während der üblichen Dienststunden in der Stadt Vacha, Bahnhofstraße 21, 36404 Vacha (Zimmer 3/Kämmerei/Kasse) öffentlich aus.
Vacha, den 28. Februar 2025
Stadt Vacha
gez. Martin Müller
Bürgermeister